Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Beschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Jugendgerichtshilfe
Beschreibung
Die Jugendgerichtshilfe nimmt als spezialisierter Fachdienst die Aufgaben der Jugendhilfe in Strafverfahren gegen junge Menschen wahr, die im Alter von 14 bis 20 Jahren mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Dazu gehören Informationsvermittlung sowie die Beratung und Begleitung der jungen Menschen und ihrer Eltern/Bezugspersonen vor, während und auch nach einem Jugendstrafverfahren. Vorrangiges Ziel ist es, einer Wiederholung strafrechtlich relevanten Verhaltens vorzubeugen.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 0561 1003-1375
Telefax: 0561 1003-1324
Kontaktperson
Frau Alexandra Emde
Herr Dominique Lingemann
Herr Markus Sennhenn
Herr Peter Geipel
Frau Björn Burghardt
Frau Petra Uthoff
Frau Tallulah Niedzielski
Frau Katharina Friesen
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Weitere Informationen
Hinweise für Kassel: Jugendgerichtshilfe
Bei Minderjährigen ist oft eine Beteiligung der sorgeberechtigten Eltern am Gespräch hilfreich oder notwendig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sind per Gesetz bei jeder Gerichtsverhandlung gegen 14 bis 20 Jahre alte junge Menschen anwesend. Sinnvolle und angemessene Stellungnahmen und Vorschläge können dort nur unterbreitet werden, wenn die Betroffenen zuvor das Gesprächsangebot des Jugendamtes genutzt haben.
Bei Minderjährigen ist oft eine Beteiligung der sorgeberechtigten Eltern am Gespräch hilfreich oder notwendig.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe sind per Gesetz bei jeder Gerichtsverhandlung gegen 14 bis 20 Jahre alte junge Menschen anwesend. Sinnvolle und angemessene Stellungnahmen und Vorschläge können dort nur unterbreitet werden, wenn die Betroffenen zuvor das Gesprächsangebot des Jugendamtes genutzt haben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023
Stichwörter
Jugendgerichtshelferin, Jugendgerichtshelfer, Jugendhilfe, Diversion, Jugendamt, Strafverfahren, Jugendgerichtsgesetz, Jugendgerichtshilfe, junge Straftäter, Heranwachsende, Jugendliche