Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

    Beschreibung

    Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

    Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
    Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

    Information und Beratung

    • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
    • die möglichen Folgen der Straftat,
    • Datenschutz und Vertrauensschutz,
    • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
    • bei Problemen und Schwierigkeiten in
      • Schule, Beruf und Ausbildung,
      • Familie und Wohnen,
      • Freizeit sowie bei
      • Schulden;

    Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

    • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
    • Zukunftsperspektiven,
    • Hintergründe der Straftaten,
    • Jugendhilfemaßnahmen;

    Unterstützung

    • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
    • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

    Betreuung

    • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

    Vermittlung und Begleitung von

    • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Besondere Soziale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Hersfelder Straße 53

    Postfach

    36304 Alsfeld

    Postanschrift

    Hersfelder Straße 57

    Postfach

    36304 Alsfeld

    Postanschrift

    Goldhelg 42

    Postfach

    36341 Lauterbach (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Vogelsbergkreis - Jugendhilfe im Strafverfahren

    Adresse

    Postanschrift

    Hersfelder Straße 57

    Postfach

    36304 Alsfeld

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Kirsten Marker
      Hausanschrift

      Hersfelder Straße 57

      36304 Alsfeld

      Telefon Festnetz: 06631 792-843

      E-Mail: kirsten.marker@vogelsbergkreis.de

    • Frau Gudrun Wagner
      Postanschrift

      Hersfelder Straße 57

      36304 Alsfeld

      Telefon Festnetz: +49 6631 792-853

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:

    • Täter-Opfer-Ausgleich
    • sozialer Trainingskurs
    • Einzelfallbetreuung
    • Verkehrsseminar
    • Beratungsangebote
    • Haftentscheidungshilfe:
      • Abklären der momentanen Lebenssituation
      • Verständigung der nächste Angehörigen
      • Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
      • Vermeidung von Untersuchungshaft
               

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Strafverfahren, Jugendgerichtsgesetz, Heranwachsende, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Jugendgerichtshelfer, Jugendgerichtshelferin, Diversion, Jugendhilfe, Jugendliche, junge Straftäter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English