Jugendhilfe im Strafverfahren
Beschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreis Offenbach - Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Bürmann
Herr Eibisch
Frau Indorf
Frau Kraus
Frau Lauer
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Seibt
Herr Steinheimer
Herr Uran
Frau Weiß
Frau Weiß
Frau Abu Shehab
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Borchardt
Frau Czerner
Frau El Achak
Frau Englert
Frau Fricke
Frau Georgaledaki
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 207
Telefon Festnetz: 06074 8180-3208
Frau Golson
Frau Graf
Frau Graffy
Frau Grefing
Herr Hagedorn
Frau Hamel-Springer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3385
Frau Hamidi
Herr Hatami
Frau Heeg
Frau Huber
Frau Ihrig
Frau Kares
Frau Maddaghri
Frau Mantel
Frau Moghadam
Frau Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3243
Frau Nebilir
Frau Oberst-Strippelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3367
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rech
Frau Rudnick
Frau Schnaubert
Frau Seminara
Frau Spoden
Frau Stimmler-Ayhan
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Weidmann
Frau Winheim
Frau Yildirim
Frau Zahn
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023
Stichwörter
Diversion, Jugendgerichtshilfe, Jugendamt, Jugendgerichtshelferin, Heranwachsende, Strafverfahren, junge Straftäter, Jugendliche, Jugendgerichtsgesetz, Jugendgerichtshelfer, Jugendhilfe