Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Beschreibung
Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.
Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:
Information und Beratung
- über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
- die möglichen Folgen der Straftat,
- Datenschutz und Vertrauensschutz,
- verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
- bei Problemen und Schwierigkeiten in
- Schule, Beruf und Ausbildung,
- Familie und Wohnen,
- Freizeit sowie bei
- Schulden;
Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über
- die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
- Zukunftsperspektiven,
- Hintergründe der Straftaten,
- Jugendhilfemaßnahmen;
Unterstützung
- des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
- des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;
Betreuung
- in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;
Vermittlung und Begleitung von
- Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 bis 20 Jahren sowie deren Eltern vor, während und nach einem Gerichtsverfahren.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 bis 20 Jahren sowie deren Eltern vor, während und nach einem Gerichtsverfahren.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Besondere Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Mainstraße 7
65428 Rüsselsheim am Main
(Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze)
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Jugendhilfe im Strafverfahren
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 bis 20 Jahren sowie deren Eltern vor, während und nach einem Gerichtsverfahren.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: 06142 832700
E-Mail: juhis@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Pädagogische Fachkraft A-C (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Pädagogische Fachkraft L-R (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Pädagogische Fachkraft S-Z (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Pädagogische Fachkraft D-K (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Besondere Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Pädagogische Fachkraft A-C (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Pädagogische Fachkraft S-Z (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Pädagogische Fachkraft D-K (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Pädagogische Fachkraft L-R (Jugendhilfe im Strafverfahren)
Stichwörter
Frühe Hilfen, Pflegekinder, Pflegschaften, Vormundschaft
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, wird mit Ihnen individuell festgelegt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Folgende Angebote werden im Rahmen der Jugendhilfe von Ihrer zuständigen Stelle selbst durchgeführt oder vermittelt:
- Täter-Opfer-Ausgleich
- sozialer Trainingskurs
- Einzelfallbetreuung
- Verkehrsseminar
- Beratungsangebote
- Haftentscheidungshilfe:
- Abklären der momentanen Lebenssituation
- Verständigung der nächste Angehörigen
- Suche nach Haftalternativen im Rahmen der Jugendhilfe
- Vermeidung von Untersuchungshaft
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.04.2023
Stichwörter
Jugendgerichtshelferin, Jugendgerichtshelfer, Jugendhilfe, Diversion, Jugendamt, Strafverfahren, Jugendgerichtsgesetz, Jugendgerichtshilfe, junge Straftäter, Heranwachsende, Jugendliche