elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

    Beschreibung

    Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

    • biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
    • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
    • persönliche Daten.

    Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
    • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Hinweise für Darmstadt-Dieburg: Spezielle Hinweise für Kreis Darmstadt-Dieburg

    Die anfallenden Gebühren sind vor Ort zu erfragen.

    Die anfallenden Gebühren sind vor Ort zu erfragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 510 Ausländerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albinistraße 23

    64807 Dieburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine bitte unter der Telefonnummer 06151-881-2030 vereinbaren. Mehr Informationen zur Terminvereinbarung gibt es im Internet unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/migration-und-inklusion/aufenthalt/aktuelle-informationen.html.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass oder Passersatzpapiere
    • ein Biometrisches Lichtbild

    weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.

    Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
     

    Voraussetzungen

    Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    • Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
    • Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
    • § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
       

    Verfahrensablauf

    Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
    Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
     

    Bearbeitungsdauer

    Mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen

    Kosten

    Erteilung: 100,00 €

    Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro

    Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 14.07.2011 (von: Annemarie Sinner)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    elektronisch, eAT, Aufenthaltserlaubnis, elektronischer, Aufenthaltstitel, Einreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)