Eintragung in das Verzeichnis des zulassungsfreien Handwerks und der handwerksähnlichen Gewerbe
Sie könnten den Wünsch haben, den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe aufzunehmen. In diesem Fall, müssen Sie dies unverzüglich der für den Betriebsort zuständigen Handwerkskammer unverzüglich anzeigen.
Beschreibung
Für die Anzeige eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe stellen Sie einen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, müssen Sie die einzureichenden Unterlagen je nach Handwerkskammer als Kopien, beglaubigte Kopien oder im Original beilegen.
Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in der Anlage B der Handwerksordnung (siehe Rechtsgrundlagen) aufgeführt ist.
Nach Anzeige des handwerksähnlichen Gewerbes stellt die Handwerkskammer eine Bestätigung der Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes (Gewerbekarte) aus. Mit der Gewerbekarte können Sie sich später als eingetragener Gewerbebetrieb legitimieren.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Handwerkskammer, in deren Bezirk sich Ihre zukünftige Betriebsstätte befindet.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
Vorlage von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung oder Aufenthaltstitel oder anderen vergleichbaren Personaldokumenten (bei Onlineverfahren benötigen Sie ihren neuen Personalausweis oder eine vergleichbare Authentifizierungsmöglichkeit)
- aktueller Handelsregsiterauszug oder Gesellschaftsvertrag (bei juristischen Personen)
- Eingetragene Unternehmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (zum Beispiel GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung ein.
- gegebenenfalls. weitere Unterlagen gemäß § 20 in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Handwerksordnung (HwO)
Formulare
- Formulare: keine (keine bundeseinheitliche Regelung)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
- Handwerksmäßige Ausübung eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gemäß Anlage B zur Handwerksordnung (HwO).
- Für die Anmeldung benötigen Sie - anders als bei einem in die Handwerksrolle eintragungspflichtigen zulassungspflichtigen Handwerk - keinen Qualifikationsnachweis oder Meistertitel.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Handwerksordnung (HwO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Handwerksordnung (HwO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 20 Handwerksordnung (HwO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage B - Handwerksähnliche Gewerbe, Handwerksordnung (HwO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Anlage D der Handwerksordnung (Datenschutz):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
- Sie stellen bei der zuständigen Handwerkskammer den Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Je nach Angebot der Handwerkskammer steht das Antragsformular online bereit. Sie können Ihre Unterlagen auch persönlich einreichen und den Antrag vor Ort ausfüllen.
- Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, das Verfahren über eine Einheitliche Stelle wie zum Beispiel den für den Betriebsort zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.
- Nach Prüfung durch die zuständige Handwerkskammer erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes.
- Über die Eintragung stellt Ihnen die Handwerkskammer eine Bestätigung (Gewerbekarte) aus.
Fristen
Anzeige der Gewerbetätigkeit: unverzüglich bei Beginn der Tätigkeit
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen (vergleiche § 10 Absatz 1 HwO)
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 10.01.2023
Stichwörter
Textilgestalter, Kanalreiniger, Kürschner, Schlagzeugmacher, Flexografen, Maßschneider, Handwerk, Handdrucker, Edelsteinschleifer, Brauer, Dekorationsnäher, Gebäudereiniger, Stoffmaler, Feintäschner, Einbau, Asphaltierer, Sticker, Modellbauer, Handzuginstrumentenmacher, Plisseebrenner, Innerei, Sonderanfertigung, Schuhmacher, Kabelverleger, Holzblockmacher, Metallbildner, Hochbau, Änderungsschneider, Theatermaler, Weber, Gewerbe, Muldenhauer, Holzreifenmacher, Dekorationszwecke, Herstellung, Edelsteingraveure, Mälzer, Rohrreiniger, Segelmacher, Schnellreiniger, Rammgewerbe, Bodenleger, Holzschuhmacher, Steindrucker, Glasmaler Porzellanmaler, Lampenschirmhersteller, Betrieb, Weinküfer, Anschlussarbeiten, Goldschmiede Silberschmiede, Textil, Klavierbauer, Fleischer, Metallblasinstrumentenmacher, Klöppler, Holzschindelmacher, Metallgießer, Appreteure, Bügelanstalten, Holz-Leitermacher, Modisten, zulassungsfreie, Schärfer, Gerber, Graveure, Tankschutzbetriebe, Stricker, Betonschneider, Holz- und Bautenschützer, Speiseeishersteller, Eisenflechter, Klavierstimmer, Theaterkostümnäher, handwerksähnlich, Dekateure, Drucker, Daubenhauer, Bautentrocknungsgewerbe, Metallsägen, Schirmmacher, Feinoptiker, Betonbohrer, Schuhreparaturen, Getränkeleitungsreiniger, Geigenbauer, Sattler, Handschuhmacher, Kosmetiker, Fuger, Fleischzerleger, Holzbildhauer, Bürstenmacher, Holzblasinstrumentenmacher, Baufertigteilen, Buchbinder, Schneidwerkzeugmechaniker, Uhrmacher, Fleckteppichhersteller, Metallschleifer, Drahtgestellen, Theaterplastiker, Bogenmacher, Korbgestalter, Müller, Galvaniseure, Wachszieher, Posamentierer, Zupfinstrumentenmacher, Teppichreiniger, Vergolder, Ausstattungsmaler, Maskenbildner, Pinselmacher, Kunststopfer, Ausbeiner, Requisiteure, Fahrzeugverwerter, Cembalobauer, Siebdrucker, Keramiker, Textilreiniger, Bestatter, Metallpolierer, Kuttler, Fotografen, Flechtwerkgestalter