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    ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Hochschulzugang - Anerkennung Bildungsnachweise

    Beschreibung

    Deutsche Staatsangehörige, Staatenlose und Ausländer mit ausländischen Bildungsnachweisen können in Hessen studieren, wenn ihre Vorbildung als einer hiesigen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des jeweiligen Bildungsabschlusses erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) beim Sekretariat der KMK in Bonn.

    Ein Merkblatt über die für Bewertung und Anerkennung zuständigen Stellen ist über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zu finden (unter: > Studium/Ausbildung > Zugangsvoraussetzungen > Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen).

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachlich freigegeben am

    Geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Hochschulen, qs_HMWK, Ausländische Bildungsnachweise, Bildungsnachweise, Schulabschlüsse, Abschlüsse, Hochschulzugang, Schule