Beratung und Information zu Fragen des selbstständigen Lebens im Alter erhalten
Hier erhalten Sie vielfältige Informationen und Unterstützungsangebote, zum Beispiel zur altersgerechten Wohnungsanpassung oder zu Begegnungsmöglichkeiten vor Ort.
Beschreibung
Im Rahmen der Altenhilfe erhalten Sie als älterer Mensch vielfältige Informationen und Unterstützung:
- Beratung in allen Lebensfragen,
- Aufzeigen von Hilfsangeboten,
- Angebote in der Ehrenamtsarbeit,
- Information zu kulturellen Angeboten,
- Beratung zur Wohnungsanpassung (baulich und finanziell) und zu verschiedenen Wohnformen,
- Information über Begegnungsstätten und Angebote zur sozialen Teilhabe.
Zuständigkeit
Die für Soziales zuständigen Ämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten
Ansprechpartner
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Biebertal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
- gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen
Weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligen Einzelfall mitzubringen.
Voraussetzungen
Die Altenhilfe wird bei altersbedingtem und ggf. finanziellem Hilfebedarf gewährt.
Die Altenhilfe in Form von Beratung und Unterstützung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn sie erforderlich ist.
Sonstige Leistungen, wie z. B. Sach- und Geldleistungen werden im Rahmen der Altenhilfe nur gewährt, wenn das Einkommen des alten Menschen die Einkommensgrenze (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang) nicht überschreitet und kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Altenhilfe kann bei den Ämtern für Soziales beantragt werden.
- Diese veranlasst die Feststellung des notwendigen Hilfebedarfs.
- Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Gewährung von Hilfe nicht entgegenstehen, ergeht ein Bewilligungsbescheid.
Weitere Informationen
Interessante Informationen bietet das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege am 26.01.2026
Stichwörter
Leitstellen Leben im Alter, Ehrenamt