Fahrerkarte ErteilungOnline erledigen

    Fahrerkarte für den gewerblichen Transport bzw. Güterbeförderung und die Personenbeförderung erstmalig beantragen

    Sie sind Fahrer:in eines LKWs oder Busses und müssen eine Fahrerkarte erstmalig beantragen.

    Beschreibung

    Die Fahrerkarte dient der Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Die Pflicht zur Fahrerkarte gilt bei:

    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t einschließlich Anhänger;
    • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 t einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist;
    • sowie für Kfz, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind.

    Ausnahmeregelungen (z.B. für Landwirtschaftsbetriebe oder Postdienstleistungen) werden in § 1 Abs. 2 und § 18 der Fahrpersonalverordnung sowie Art 3 der EU-Verordnung 561/2014 erläutert.

    Sie beantragen erstmalig eine Fahrerkarte, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sind.

    Den Antrag auf Erteilung Ihrer Fahrerkarte richten Sie an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen (z.B. Fahrerlaubnisbehörde, Dekra, TÜV).

    Die Erteilung ist gebührenpflichtig.

    Sie müssen sich entweder über die online-Authentifizierung des Nutzerkontos identifizieren oder vor Ort persönlich vorstellen.

    Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Personalisierung (Herstellung) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Kartenerneuerung sollte spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf erfolgen. Ist die Fahrerkarte bei Antragsstellung bereits abgelaufen, wird eine Erstbestellung durchgeführt.

    Hinweise:

    • Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte darf nur von Ihnen benutzt werden. Die Fahrerkarte ist immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung, Erneuerung und Ersatz einer Fahrerkarte

    ID: L100001_383413450

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Erteilung, Erneuerung und den Ersatz einer Fahrerkarte beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    hoch

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).
     

    Ansprechpartner

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 119

    64285 Darmstadt

    Kontakt

    Telefon: +49 800 272727-0

    Telefax: +49 6151 600-654

    E-Mail: Fahrerkarten@tuevhessen.de

    Internet

    Stichwörter

    TUEH

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    - Personalausweis (bzw. Aufenthaltstitel oder Unionsbürger:innenkarte)
    - Aktuelles, digitales biometrisches Lichtbild
    - Eine digitale Kopie Ihrer Unterschrift
    - Eine digitale Kopie Ihres aktuellen EU-Kartenführerscheins bzw. einer vergleichbaren Fahrerlaubnis für Antragsteller:innen aus einem anderen EU-/EWR Staat
     

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt für die Erstausstellung einer Fahrerkarte, wenn Sie

    • in der Bundesrepublik wohnhaft sind und
    • einen deutschen EU-Kartenführerschein mit einer der folgenden Klassen besitzen: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE

    Fahrerlaubnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) erteilt wurden, müssen einer der vorgenannten Klassen entsprechen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erteilung Ihrer Fahrerkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort 

    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde 
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen. 
    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Nutzerkonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen. 
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen. 
    • Die Erstellung einer Fahrerkarte ist kostenpflichtig. 
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Nach erfolgreicher Prüfung erstellt das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) die personalisierte Fahrerkarte.
    • Die personalisierte Fahrerkarte können Sie
      • direkt bei der zuständigen Stelle persönlich abholen oder
      • sich direkt (nach online-Authentifizierung  und online-Bezahlung) vom KBA zuschicken lassen.

    Hinweis: 
    Sollten bei der Ersterteilung schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten) festgestellt werden, kann die Erteilung der Fahrerkarte abgelehnt und der Antrag zurückgewiesen werden
    Ggf. wird dann ein Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

    Fristen

    Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerkarte ist keine Frist einzuhalten.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 30.00 EUR bis 45.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu den Fahrerkarten und zum digitalen Kontrollgerät erhalten Sie über das Kraftfahrt-Bundesamt.

    In Deutschland ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, seinen Arbeitnehmer:innen die Kosten der Fahrerkarte zu erstatten. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf Kostenerstattung haben.

    Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie bei den zuständigen Stellen spätestens nach sieben Kalendertagen die Ersetzung der Karte beantragen. Der Diebstahl der Fahrerkarte muss bei der Polizei angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Stichwörter

    Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiber, Digitaler Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkartenregister, Lenkzeiten, Personenbeförderung, Kraftfahrt-Bundesamt, Kontrollkarte, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Gewerblicher Transport, Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Kraftfahrer, Tacho-Scheibe, Fahrerlaubnis, Fuhrerschein, Tachograph, Antrag Fahrerkarte, Führerschein, Werkstattkarte, Güterverkehr, Speicherchip, Güterbeförderung, Fahrkontrollgerätekarten, Lenk- und Ruhezeiten, Ruhezeiten, Digitales Kontrollgerät

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English