Liegenschaftskataster Einsicht gewähren

    Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen

    Im Liegenschaftskataster werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren räumlichen Abgrenzungen nachgewiesen. Sie können diese durch Einsicht in das Liegenschaftskataster nachvollziehen.

    Beschreibung

    Das Liegenschaftskataster ist ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis, in dem alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude des Landes nachgewiesen und die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt werden. Es dient damit der Eigentumssicherung an Immobilien. Sie können sich durch Einsicht in das Liegenschaftskataster auf einfache Weise einen Überblick verschaffen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen wollen:

    • Sie gehen im Internet auf die Seite des Geoportal Hessen
    • Auf der Startseite unter "häufig gestartete Karten" finden Sie die "Liegenschaftskarte Hessen voreingestellt"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2023

    Stichwörter

    Grundstücksgrenze, Geodaten, Liegenschaftskarte, Liegenschaften, Geobasisdaten, Flurkarte, Geoinformationen, Flurstücke, Grundbuchordnung, Grundbuch, Flurstücksgrenze, Liegenschaftskataster, ALKIS, Katasterkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de