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    Arbeitsschutz Beratung und Unterstützung

    Arbeitsschutz

    Beschreibung

    Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.

    Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des

    • betrieblichen,
    • sozialen und
    • medizinischen

    Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.

    Zuständigkeit

    Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt  sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
     

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie im Sozialnetz Hessen unter "Arbeitsschutz im Betrieb"

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachlich freigegeben am

    Geändert am 28.03.2023

    Stichwörter

    Arbeitsschutz, Sonntagsarbeit, Gefahrstoffe, Gesundheitsschutz, Arbeitszeit, Gewerbeaufsicht, Arbeitnehmerschutz, Gewerbeaufsichtsamt, Asbest, Arbeitssicherheit