Arbeitsschutz
Beschreibung
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
Zuständigkeit
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
- Schutz der Beschäftigten - Arbeitsschutz:(Regierungspräsidium Kassel)
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Rechtsgrundlage(n)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie im Sozialnetz Hessen unter "Arbeitsschutz im Betrieb"
- Arbeitsschutz:(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 28.03.2023
Stichwörter
Arbeitsschutz, Sonntagsarbeit, Gefahrstoffe, Gesundheitsschutz, Arbeitszeit, Gewerbeaufsicht, Arbeitnehmerschutz, Gewerbeaufsichtsamt, Asbest, Arbeitssicherheit