Zuschuss für die Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen beantragen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen soll im Übergang von der Schule in den Beruf ein kontinuierlicher Aufbau von Kompetenzen ermöglicht werden.
Beschreibung
Das Programm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen fördert junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Es ermöglicht ihnen eine individuelle und soziale Stabilisierung, ein Lernen im Prozess der Arbeit sowie optional ein Nachholen des Hauptschulabschlusses. Den jungen Menschen soll ein kontinuierlicher Aufbau von Kompetenzen ermöglicht werden, der sie zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Berufs- und Lebensgestaltung befähigt und die Basis für ein lebensbegleitendes Lernen legt. Die Teilnehmergewinnung von Mädchen und jungen Frauen ist besonders erwünscht.
Das Programm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) verfolgt das Ziel, dass die Teilnehmenden nach erfolgter Stabilisierung und Qualifizierung eine schulische beziehungsweise berufliche Ausbildung beginnen bzw. in eine für sie adäquate, weiterführende Qualifizierungsmaßnahme oder Arbeit vermittelt werden.
Gefördert werden:
- Regional abgestimmte arbeitsmarktorientierte Qualifizierungsplätze, die die Aufnahme einer Ausbildung und/oder (optional) den Erwerb eines Hauptschulabschlusses ermöglichen und
- transnationale Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Förderung eines Qualifizierungsprojektes stehen.
Es können bis zu 4 Plätze für Jugendliche mit Fluchthintergrund aus den verschiedenen Rechtskreisen beantragt werden.
Online-Dienst
Zuschuss für die Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
normal
Zuständigkeit
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Ansprechpartner
Erforderliche Unterlagen
- Onlineförderantrag (Kundenportal) mit dazugehörigen Anlagen
- Projektkonzept
- Mittelanforderungen
- Teilnehmendenmonitoring
- Verwendungsnachweis
- Trägerstrukturfragebogen allgemein
- Selbsterklärung zu BeihilfeRückforderungen und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Selbstverpflichtungserklärung zu EUCharta sowie UN-BRK
- Selbsterklärung in Zusammenhang mit EUMaßnahmen gegen die russische Föderation
- Vorlage Personalübersicht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind anerkannte freie oder öffentliche Träger der Jugendhilfe nach dem SGB VIII
- Sie müssen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens, die Maßnahme im Fördergebiet (Hessen) durchführen
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen
- Sie dürfen das Vorhaben noch nicht begonnen haben
- Qualifiziertes Fachpersonal ist im Umfang von insgesamt mindestens 1,5 bis maximal 2,5 Stellen für je 10 geförderte Plätze zu gewährleisten.
- Teilnehmende müssen mit ihrem ersten Wohnsitz in Hessen gemeldet sein
- Teilnehmenden dürfen bei Eintritt in die Maßnahme das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
- Fördergrundsätze für das Förderprogramm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) (zurzeit im Genehmigungsverfahren)
- Rechtliche Grundlage ist insbesondere die Rahmenrichtlinie für die Interventionen des Europäischen Sozialfonds in Hessen für die Förderperiode 2021 bis 2027 inklusive der Leitlinie zur Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) im ESF Hessen in der Förderperiode 2021 2027 in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsbehelf
- Aus der Vorlage der Projektanträge kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden.
- Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Verfahrensablauf
Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank beantragen.
- Die Antragsphase wird mit Veröffentlichung eines Förderaufrufs gestartet.
- Sie reichen den Antrag über das Kundenportal ein und reichen diesen zusätzlich unterschrieben ein.
- Ein Bewilligungsausschuss entscheidet über die form und fristgerecht eingereichte Projektanträge.
- Die Antragsprüfung erfolgt durch die Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Bei positivem Entscheid erfolgt die Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die Wirtschafts und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Basis von elektronisch (im Kundenportal) und schriftlich eingereichter Mittelanforderungen.
- Daten zu den Teilnehmenden sind fortlaufend elektronisch (im Kundenportal) zu erfassen.
- Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis über das Kundenportal und schriftlich einzureichen.
Fristen
Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
- Europäischer Sozialfonds Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Bezeichnung: Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 06.07.2022
Geändert am 30.01.2023
Stichwörter
Produktionsschule, Praktikum, Jugendwerkstatt, Transnationale Maßnahme, Qualifizierung, Hauptschulabschluss, Geflüchtete, Junge Menschen, Unterricht, Beschäftigung, Sozialpädagogische Betreuung, Übergang Schule Beruf, Zuschuss, Jugendliche