Beantragung eines Mahnbescheids
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Wenn Ihnen jemand Geld schuldet und sich mit der Zahlung in Verzug befindet, können Sie einen Mahnbescheid zur Einleitung eines Mahnverfahrens beantragen.
Beschreibung
Sie haben gegen eine Person eine Geldforderung, die diese nicht beglichen hat und sich mit der Zahlung in Verzug befindet. Um diese Forderung gerichtlich durchzusetzen, bietet Ihnen das Mahnverfahren einen einfachen und schnellen Weg. Ein oft langwieriges und auch teures Streitverfahren vor Gericht kann somit vermieden werden. Zudem können Sie das Mahnverfahren immer ohne anwaltliche Hilfe durchführen.
Ziel des Mahnverfahrens ist der Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der als Grundlage für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dienen kann (zum Beispiel Beauftragung Gerichtsvollzieher).
Online-Dienst
Beantragung eines Mahnbescheids
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
normal
Ansprechpartner
Amtsgericht Hünfeld
Adresse
Hausanschrift
Weitere Informationen
Kontaktdaten und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Amtsgerichts Hünfeld.
Stichwörter
AG-HUE
Erforderliche Unterlagen
- Mahnantrag
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie müssen gegen eine Person einen Anspruch haben, der auf Zahlung eines Geldbetrags gerichtet ist.
- Die Schuldnerin bzw. der Schuldner der Geldforderung muss sich in Zahlungsverzug befinden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 690 Zivilprozessordnung (ZPO):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
Gegen die Zurückweisung des Mahnantrags findet die sofortige Beschwerde statt, wenn der Antrag in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt und mit der Begründung zurückgewiesen worden ist, dass diese Form dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung nicht geeignet erscheine. Im Übrigen ist die Zurückweisung des Mahnantrags nicht anfechtbar
Verfahrensablauf
Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Mahnbescheide können schriftlich oder online beantragt werden.
Wenn Sie den Mahnbescheid schriftlich beantragen wollen:
- Erwerben Sie einen Papiervordruck im Bürofachhandel und füllen Sie den Antrag unter Beachtung der dort beigefügten Ausfüllhinweise aus und senden ihn per Post an das Mahngericht oder
- Erstellen Sie mit Hilfe der Anwendung www.online-mahnantrag.de einen Barcodemahnantrag, der sodann ausgedruckt, unterschrieben und per Post an das Mahngericht übersandt werden muss.
- Der Antrag wird beim Mahngericht maschinell verarbeitet.
- Das Mahngericht prüft den Antrag inhaltlich.
- Sie erhalten eine Monierung, wenn Fehler oder Ungenauigkeiten im Antrag festgestellt werden.
- Der Monierung ist eine Rückantwort beigefügt, die Sie ausgefüllt an das Mahngericht zurücksenden.
- Wenn alle Beanstandungen beseitigt sind, wird der Mahnbescheid erlassen und der Schuldnerin bzw. dem Schuldner per Post zugestellt.
Wenn Sie den Mahnbescheid online beantragen wollen:
- Erstellen Sie mit Hilfe des interaktiven Antragsformulars in der Anwendung www.online-Mahnantrag.de den Antrag.
- Übermitteln Sie sodann elektronisch über die Anwendung die Antragsdaten an das zuständige Mahngericht.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Werktage (Aufgrund der automatisierten und maschinellen Verarbeitung, erfolgt die Bearbeitung der Anträge meist auf den Tag genau. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.)
Kosten
Mindestgebühr 36 EUR, keine Obergrenze, Gebühr hängt von Streitwert (= Höhe der Geldforderung) ab.
Vorkasse:
Zahlungsweise: nach Rechnungserhalt
Gegebenenfalls zusätzlich: Überweisung oder Kreditkartenzahlung nach Rechnungserhalt über ePayment-Plattform
Gegebenenfalls zusätzlich: (Einzugsermächtigung)
Kassenzeichen: kein allgemeines Kassenzeichen; bei Zahlung ist das individuelle Kassenzeichen anzugeben, das sich auf jeder Kostenrechnung befindet.
- Kostenrechner Kosten des Mahnverfahrens:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
- Mahnportal als gemeinsamer Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren auf der Homepage der ordentlichen Gerichtsbarkeit:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Wenn der Mahnbescheid erlassen wurde und die Schuldnerin bzw. der Schuldner keinen Widerspruch erhoben hat, kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt werden. Das zwingend zu nutzende Antragsformular hierzu erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller automatisch vom Mahngericht, wenn der Mahnbescheid zugestellt wurde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 21.06.2022
Geändert am 29.03.2023
Stichwörter
Vollstreckung, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsbescheid, Mahnbescheid, Titel, Schuldner, Schulden, Mahnverfahren, Förderung, Gläubiger, Mahnantrag, Verzug, Mahnung