{ "headers" : [ "[ \"host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"sec-fetch-site\", \"cross-site\" ]", "[ \"accept-encoding\", \"gzip, deflate, br\" ]", "[ \"sec-fetch-mode\", \"navigate\" ]", "[ \"accept\", \"text/html,application/xhtml+xml,application/xml;q=0.9,*/*;q=0.8\" ]", "[ \"user-agent\", \"Mozilla/5.0 (iPhone; CPU iPhone OS 16_4_1 like Mac OS X) AppleWebKit/605.1.15 (KHTML, like Gecko) Version/16.4 Mobile/15E148 Safari/604.1\" ]", "[ \"referer\", \"https://www.google.com/\" ]", "[ \"sec-fetch-dest\", \"document\" ]", "[ \"accept-language\", \"de-DE,de;q=0.9\" ]", "[ \"x-forwarded-for\", \"93.197.122.186\" ]", "[ \"x-forwarded-host\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"x-forwarded-server\", \"verwaltungsportal.hessen.de\" ]", "[ \"connection\", \"Keep-Alive\" ]" ], "meta" : { "getRequestURL" : "https://awp.hessen.de:443/og_srv/leistung", "getLocalPort" : 50000, "getScheme" : "https", "getRemoteAddr" : "10.114.206.132", "getRequestURI" : "/og_srv/leistung", "getServletPath" : "/leistung", "getQueryString" : "leistung_id=L100001%3A%3A8966480", "getLocalAddr" : "141.90.14.180", "getProtocol" : "HTTP/1.1", "getMethod" : "GET", "getServerName" : "awp.hessen.de", "getContextPath" : "/og_srv", "getRemotePort" : -1, "getServerPort" : 443, "getLocalName" : "PsProAEpAp1.xad.hessen.de", "getLocale" : "de_DE" } }
    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Einsicht gewähren

    Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

    Beschreibung

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "ELSTER" einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    Link zu "ELSTER": https://www.elster.de/eportal/start

    Ansprechpartner

    Erforderliche Unterlagen

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt "ELSTER" ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    Formulare

    • Formulare: "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -", Abschnitt "C"
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt "ELSTER"
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen

    Geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    ELSTER, Freibetrag, Steuerklasse, Einkommensteuer, Kinderfreibeträge, ELStAM, Elstam, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Hochzeit, Steuerauskunft, Religionszugehörigkeit, Steuerkarte, Lohnsteuerabzug, Lohnsteuerkarte, Kinderfreibetrag, Elektronische Lohnsteuerkarte, Familienstand