Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben Entscheidung

    Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben Entscheidung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind, jedoch getrennt leben, können Sie für die Zeit des Getrenntlebens eine Verteilung der Haushaltsgegenstände verlangen.

    Beschreibung

    Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden Partner nicht über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen können, können Sie einen Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände gerichtlich geltend machen.

    zuständige Stelle

    Über den Antrag entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. In Hessen gibt es nicht bei allen Amtsgerichten Familiengerichte (§ 5 der Justizzuständigkeitsverordnung). Das für Sie örtlich zuständige Amtsgericht finden Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder.

    Zuständigkeit

    Nachstehend finden Sie die für Sie zuständigen Amtsgerichte mit weiteren Kontaktmöglichkeiten und Servicezeiten.

    Ansprechpartner

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ggf. Nachweise über die Eigentumsverhältnisse an den Haushaltsgegenständen
    • ggf. Inventarliste der Haushaltsgegenstände mit den jeweiligen Eigentumsverhältnissen und ggf. der Verteilungsvorstellung für den Fall einer späteren Scheidung, gegengezeichnet von Ihrer Ehe oder Lebenspartnerin bzw. Ihrem Ehe- oder Lebenspartner
    • ggf. Nachweise über die zur Abwägung der Billigkeit relevanten Umstände, z. B. ärztliche Atteste

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Onlineverfahren möglich: nein
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Sie haben als Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder Ehe- bzw. Lebenspartner den Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände, wenn

    • Sie sich über die Verteilung der Gegenstände nicht einigen können,
    • Sie getrenntlebende Ehe bzw. Lebenspartner sind,
    • es sich bei den Streitgegenständen um Haushaltsgegenstände handelt,
    • der Gegenstand Ihnen persönlich gehört,
    • Sie Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin den Gegenstand nicht zum Gebrauch überlassen müssen, da dieser den Gegenstand zur Führung eines abgesonderten Haushalts benötigt.
    • Den Partnern gemeinsam gehörende Gegenstände werden zwischen ihnen nach den Grundsätzen der Billigkeit verteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben ist bei dem nach §§ 201 f. FamFG zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - zu stellen.

    • Das Gericht kann zur Erleichterung seiner Entscheidung gemäß § 206 Abs. 1 FamFG jedem der Ehegatten eine Auskunftspflicht auferlegen.
    • Das Gericht soll die Angelegenheit mit den Ehegatten in einem Termin erörtern. Es soll das persönliche Erscheinen der Ehegatten anordnen.
    • Das Gericht entscheidet über die Verteilung der Haushaltsgegenstände mit Beschluss. Es kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung der Haushaltsgegenstände festsetzen.

    Fristen

    Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen.

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    • Gerichtskosten
    • ggf. Rechtsanwaltskosten
    • beides richtet sich nach dem Gegenstandswert

    Hinweise (Besonderheiten)

    Informationen zum Thema Trennung siehe

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 22.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Getrenntleben, FamFG, Lebenspartnerschaft, Scheidung, Ehe, Verteilung, Partner, Trennung, Aufteilung des Hausrats, § 1361a BGB, Haushaltsgegenstände

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de