Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Zahnärztliche Behandlung für Krankenversicherte Finanzierung

    Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlung.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Behandlung besteht aus

    • diagnostischen Maßnahmen,
    • konservierender, chirurgischer und kiefernorthopädischer Behandlung,
    • systematischer Behandlung von Parodontopathien (Erkrankungen des Zahnhalteapparates)
    • sonstigen Behandlungsmaßnahmen
    • der Verordnung von Arzneimitteln.

    Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Bei einer Versorgung mit Zahnersatz wenden Sie sich bitte auch an Ihre Vertragszahnärztin / Ihren Vertragszahnarzt

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Internet

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beim Arztbesuch: elektronische Gesundheitskarte.
    • Bei Zahnersatz: Heil- und Kostenplan des behandelnden Zahnarztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

    Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.

    Kosten

    • Leistungen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung übersteigen, sind vom Versicherten zu bezahlen.
    • Für Bezieher geringer Einkommen greift eine Härtefallregelung bei Zahnersatz. Dabei ist eine Kostenerstattung bis zu 100 Prozent möglich.
      • Anspruch haben
        •  Menschen mit geringem Einkommen
        • Bezieher von BAföG, Sozialhilfe, Hartz IV, Kriegsopferfürsorge und Grundsicherung im Alter.
        • Heimbewohner, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kassenleistung, Zahnärztliche Behandlung, Krankenkassenleistung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de