Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB V Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbstätigkeit

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

    Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.

    Beschreibung

    Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
    Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.


    Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.

    Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.

    • Ärztliche Behandlungen
    • Krankenpflege
    • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
    • Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
       

    Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

    Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

    zuständige Stelle

    Im Bereich der Unfallversicherung ist der jeweils im Einzelfall zuständige Unfallversicherungsträger zuständig. Anschriften sowie E-Mail - und Internet-Adressen der einzelnen Unfallversicherungsträger finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

    Ansprechpartner

    Unfallkasse Hessen

    Kontakt

    Fax: 069 29972-133

    Telefon Festnetz: 069 29972-440

    E-Mail: ukh@ukh.de

    Internet

    Stichwörter

    Unfallversicherung Unfallkasse Unfall

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Voraussetzungen

    Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

    Fristen

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 12.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Stichwörter

    Unfallversicherung, Reha-Klinik, Rehabilitation, Erwerbsfähigkeit, Medizinische Rehabilitation, Unfallversicherungsleistung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de