Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste

    Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste

    Beschreibung

    Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:

    • Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (wie Kosmetikund Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.), die nicht Medikament oder Spezialnahrung sind, dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden.
    • Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter Inhalt - vollständig schließbar - verpackt sein.
    • Die Beutel von bis zu 1 Liter Inhalt müssen Sie selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten zum Beispiel als Gefrierbeutel erhältlich.
    • Der einsehbare Plastikbeutel ist getrennt vom übrigen Handgepäck bei der Kontrollstelle vorzulegen.
    • Medikamente sowie Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen Sie weiterhin im Handgepäck transportieren. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Medikamente und Spezialnahrung während des Fluges benötigen.
    • Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug können Sie im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet.

    Achtung:

    Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden

    Zuständigkeit

    Bundesministerium des Innern
    Bürger-Service

    Graurheindorfer Straße 198
    53117 Bonn

    Öffnungszeiten:
    Mo: 07:00 - 20:00 Uhr
    Di:  07:00 - 20:00 Uhr
    Mi:  07:00 - 20:00 Uhr
    Do: 07:00 - 20:00 Uhr
    Fr:  07:00 - 20:00 Uhr

    Tel.: +49 228-99681 0
    E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

    Ansprechpartner

    Bundesministerium des Innern - Dienstsitz in Bonn - Bürger-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 198

    53117 Bonn

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00-20:00 Uhr Di 07:00-20:00 Uhr Mi 07:00-20:00 Uhr Do 07:00-20:00 Uhr Fr 07:00-20:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99681-0

    E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de

    Internet

    Stichwörter

    BMI

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2014

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • durchsichtiger, wiederverschließbarer Beutel, max. 1 Liter Fassungsvolumen
    • ggf. Medikamentennachweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Medikamente, Spezialnahrung oder Duty-free-Einkauf sind, dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren.
    • Flüssigkeiten, Gels und Aerosole, die Sie nicht zwingend während Ihres Aufenthalts an Bord benötigen, sollten Sie nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck unterbringen.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 03.09.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Luftfahrt, Gele, Reise, Luftsicherheit, Flug, Flüge, Duty-free, Spezialnahrung, Medikamente, Aerosole, Fliegen, Flüssigkeiten, Gepäck, Handgepäck

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de