elektronischer Identitätsnachweis Speicherung von Signaturzertifikaten

    Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

    Beschreibung

    Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Zuständigkeit

    an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Ansprechpartner

    Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, qualifizierte elektronische Signatur, Perser, digitale Unterschrift, sperren, neuer Personalausweis, neu, ePA, Perso, elektronische Unterschrift, nPA, PA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de