Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten
Beschreibung
Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Zuständigkeit
an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
- § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen:
- Informationen zum neuen Personalausweis:(Bundesministerium des Innern)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 10.01.2023
Stichwörter
Perso, digitale Unterschrift, nPA, ePA, qualifizierte elektronische Signatur, sperren, Perser, neu, PA, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, elektronische Unterschrift