Förderdarlehen der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden

    Förderdarlehen der KfW für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in bestehenden Wohngebäuden

    Beschreibung

    Sie können unabhängig von Ihrem Alter und Einkommen ein zinsgünstiges Förderdarlehen der KfW-Bankengruppe beantragen. Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sowie Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes.

    Antragsberechtigt sind:

    • alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen (www.kfw.de/159)
    • Ersterwerber von neu barrierereduzierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen

    Eine vollständige Liste förderfähiger Maßnahmen finden Sie auf den Seiten der KfW. Förderdarlehen werden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Wohneinheit gewährt.

    Der Zinssatz ist von der Laufzeit des Darlehens und von der vereinbarten Zinsbindung abhängig und beträgt zwischen 0,75 und 1,06 Prozent effektiver Jahreszins.

    Ansprechpartner

    KfW Bankengruppe

    Adresse

    Hausanschrift

    Palmengartenstraße 5-9

    60325 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8:00-18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 7431-0

    Fax: +49 69 7431-2944

    E-Mail: info@kfw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Vereinbaren Sie vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen, den Maßnahmen zum Einbruchschutz oder dem Kauf der modernisierten Immobilie einen Termin bei Ihrem Finanzierungspartner (z. B. Bank oder Sparkasse). Dieser beantragt das Förderdarlehen bei der KfW für Sie.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die KfW gewährt zinsgünstige Darlehen nach diesem Programm nur durch die Vermittlung von Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungsinstituten.

    Vereinbaren Sie vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen, den Maßnahmen zum Einbruchschutz oder dem Kauf der modernisierten Immobilie einen Termin bei Ihrem Finanzierungspartner (z. B. Ihrer Bank oder Sparkasse). Dieser beantragt das Förderdarlehen bei der KfW für Sie. (Siehe Verfahrensablauf)

    Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten noch nicht als Beginn des Vorhabens. Bei einem Antrag auf Förderung des Ersterwerbs von entsprechend umgebautem Wohnraum gilt der Abschluss des Kaufvertrages als Vorhabenbeginn.

    Für das Darlehen wird Ihr Finanzierungsinstitut bankübliche Sicherheiten verlangen. Gegenüber Ihrem Finanzierungsinstitut müssen Sie im Übrigen die zweckentsprechende Mittelverwendung nachweisen.

    Kosten

    Der Zinssatz des Darlehens ist von dessen Laufzeit und von der vereinbarten Zinsbindung abhängig und beträgt zwischen 0,75 und 1,06 Prozent effektiver Jahreszins.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Anstelle eines zinsgünstigen Förderdarlehens können insbesondere selbstnutzende Eigentümer einen Investitionszuschuss für den altersgerechten Umbau unmittelbar bei der KfW beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter www.kfw.de/455-B.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 18.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    Förderdarlehen, altersgerechtes Wohnen, Barrierereduzierung, Einbruchsschutz, Förderkredit, altersgerecht Umbauen, Kriminalprävention

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English