Bundesfreiwilligendienst Vereinbarung

    Bundesfreiwilligendienst absolvieren

    Beschreibung

    Wenn Sie sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl engagieren möchten, können Sie einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

    Sie können den Bundesfreiwilligendienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration oder auch im Zivil- und Katastrophenschutz ableisten. In welchem Bereich, an welchem Einsatzort und an welcher Einsatzstelle Sie sich engagieren, können Sie selbst wählen.

    Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:

    • Die Regeldauer beträgt 12 Monate, mindestens 6, maximal 18 Monate. In Ausnahmefällen sind auch Einsätze von bis zu 24 Monaten möglich (beispielsweise wenn es ein besonderes pädagogisches Konzept gibt).
    • Wenn Sie älter als 27 Jahre sind, können Sie den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche).
    • Sie erhalten Taschengeld: Der Höchstbetrag liegt derzeit bei EUR 390,00 monatlich.
    • Ihre Beiträge zur Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Einsatzstelle.
    • Wenn Sie den 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
    • Ihre Eltern können, wenn Sie jünger sind als 25 Jahre und einen Bundesfreiwilligendienst leisten, Kindergeld oder steuerliche Freibeträge für Sie erhalten.
    • Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

    Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit. Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekün-digt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden - zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.

    Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bun-desurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.

    Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden.
    Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.

    Im Rahmen des Sonderprogramms "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" werden jährlich bis zu 10.000 neue BFD-Plätze zur Verfügung gestellt. Die Belegung dieser Plätze muss einen Bezug zur Flüchtlingshilfe haben. Das heißt, der Einsatz muss in der Flüchtlingshilfe erfolgen oder der Dienst muss durch geflüchtete Menschen geleistet werden.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Gablenz-Straße 2-6

    50679 Köln

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 221 3673-4661

    Telefon Festnetz: +49 221 3673-0

    E-Mail: service@bafza.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • gegebenenfalls Nachweis der arbeitsmedizinischen Untersuchung
       

    Formulare

    Formulare: Vereinbarung über die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes
    Onlineverfahren möglich: nein
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die Vollzeitschulpflicht absolviert haben.
    • Wenn Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft haben, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel, der eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland erlaubt.
    • Für einige Dienste ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung erforderlich. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Einsatzstelle nach

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) antreten möchten, müssen Sie sich zuerst eine Einsatzstelle suchen:

    • Einsatzstellen finden Sie über die Einsatzstellenbörse des Bundesfreiwilligendienstes. Sie können aber auch in Einrichtungen und Projekten direkt nachfragen. Wichtig ist nur, dass die Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt ist. Wenn diese Einrichtung noch nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt ist, kann sie sich dafür anerkennen lassen.
    • Mit der Einsatzstelle vereinbaren Sie den konkreten Vertragsinhalt Ihres BFD und füllen die Vereinbarung zur Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes aus. Die Vereinbarung wird, mit den Unterschriften der Beteiligten, von der Dienststelle weitergeleitet.
    • Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben mit der Vereinbarung vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

    Fristen

    Keine

    Hinweis: Einsatzstellen und Träger können feste Fristen für Bewer-bungen und Dienstantritte festgelegt haben.

    Bearbeitungsdauer

    Durchschnittlich 6 Wochen, maximal 3 Monate

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 11.10.2018

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Zivilgesellschaftlich, FÖJ, ehrenamtlich, Leitfaden, Familie, gemeinnützig, Praktikum, Engagement, FSJ, Gemeinwohl, freiwillig, Gesellschaft, Freiwilligendienste, sozial, Sozialdienst, Flüchtlingshilfe, BFD, Gemeinnützigkeit, engagieren, BAFzA, Migration, Flüchtlinge, Migranten, Flüchtlingsbetreuung, Ehrenamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English