• Badenhard (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte Erbringung

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte erhalten

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, die Ihnen dabei helfen können, schneller gesund zu werden.

Beschreibung

Sie können ergänzende Leistungen zur Rehabilitation zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation erhalten. Auch ohne vorher eine Rehabilitation durchgeführt zu haben, können Sie ergänzende Leistungen erhalten. Ihre Krankenkasse gewährt Ihnen die ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation 

  • nach medizinischer Notwendigkeit und
  • auf ärztliche Anordnung.

Zu den ergänzenden Leistungen gehören beispielsweise:

  • Patientenschulungen für chronisch Kranke, wie zum Beispiel:
    • ambulante Asthmaschulungen,
    • Adipositas-Schulungsprogramme,
  • Rehabilitationssport und Funktionstraining,
  • sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche.
  • Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 
     

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Ansprechpartner

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Internet

Stichwörter

gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

Version

Technisch geändert am 29.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf ergänzende Leistungen zur Rehabilitation 
  • Verordnung beziehungsweise Stellungnahme Ihrer behandelnden Ärztin beziehungsweise Ihres behandelnden Arztes
     

Voraussetzungen

  • Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt muss die Maßnahme verordnen. 
  • Ihre Krankenkasse muss bereits eine Krankenbehandlung geleistet haben oder noch leisten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse 
  • Klage beim zuständigen Sozialgericht
     

Verfahrensablauf

  • In der Regel stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für ergänzende Leistungen zur Rehabilitation aus.
  • Den Antrag und die Verordnung reichen Sie dann bei der Krankenkasse ein. 
  • Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten übernehmen, erhalten Sie eine Kostenzusage der Krankenkasse.
     

Fristen

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, um die Länge der Antragsfristfrist zu erfahren.

Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Wochen

Kosten

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 12.11.2024

Version

Technisch geändert am 12.11.2024

Stichwörter

Sozialmedizinische Nachsorge, Ergotherapie, Patientenschulung, Rehabilitation, Rehabilitationssport, Rehasport, Krankenkasse, Funktionstraining, Reha, Ergänzende Leistungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English