Prüfung vor der Wirtschaftsprüferkammer Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen

    Prüfungsleistungen auf das Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen

    Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Inhalten des Wirtschaftsprüfungsexamens abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.

    Beschreibung

    Um Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet beziehungsweise Modul.

    Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es 2 Varianten:

    • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde bereits von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie nur die Leistungsnachweise einreichen.
    • Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie eine Bestätigung der Gleichwertigkeit einreichen und die Leistungsnachweise beilegen.

    Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.

    Ansprechpartner

    Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer

    Adresse

    Hausanschrift

    Rauchstraße 26

    10787 Berlin

    Kontakt

    Fax: +49 30 726161-196

    Telefon Festnetz: +49 30 726161-0

    E-Mail: pruefungsstelle@wpk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Calwer Straße 11

    70173 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 711 848610-700

    Fax: +49 711 848610-720

    E-Mail: lgs-stuttgart@wpk.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Bayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Marsstraße 4

    80335 München

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 89 2441273-800

    Fax: +49 89 2441273-840

    E-Mail: lgs-muenchen@wpk.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rauchstraße 26

    10787 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 7261611-95

    Fax: +49 30 7261611-99

    E-Mail: lgs-berlin@wpk.de

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Ferdinandstraße 12

    20095 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 4689786-500

    Fax: +49 40 4689786-512

    E-Mail: lgs-hamburg@wpk.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Sternstraße 8

    60318 Frankfurt am Main

    Kontakt

    Fax: +49 69 2474477-660

    Telefon Festnetz: +49 69 2474477-600

    E-Mail: lgs-frankfurt@wpk.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

    Adresse

    Hausanschrift

    Tersteegenstraße 28

    40474 Düsseldorf

    Kontakt

    Fax: +49 211 84362-485

    Telefon Festnetz: +49 211 84362-410

    E-Mail: lgs-duesseldorf@wpk.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag, wenn Sie den Zulassungsantrag nicht über das Onlineportal "Wirtschaftsprüfungsexamen" stellen
    • Leistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungen
    • wenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformular
    • eine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen

    Voraussetzungen

    • Ihre Hochschule und der Studiengang sind bereits für die Anrechnung anerkannt oder
    • Ihre abgelegten Prüfungen entsprechen nach Inhalt, Form und Umfang der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und
      • das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
        • Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und/oder
        • Wirtschaftsrecht und
      • Sie haben die Prüfungsleistungen in einem der beiden Fächer erbracht und
      • Sie haben die Prüfungsleistungen in einem Studium erbracht, das spätestens am 17.06.2009 begonnen wurde. Bei Studienbeginn nach dem 17.06.2009 ist keine nachträgliche Anrechnung möglich.
    • Sie haben den Studiengang, aus dem die Leistungsnachweise stammen, innerhalb der letzten 8 Jahre erfolgreich abgeschlossen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Weitere Informationen finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen
    • Bei Zurückweisung des Widerspruchs: Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Ihren Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen stellen Sie, wenn Sie sich zum Wirtschaftsprüferexamen anmelden.

    • Prüfen Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer, ob Ihre Hochschule und Ihr Studiengang bereits für die Anrechnung anerkannt ist
    • Wenn Ihr Studiengang bereits anerkannt ist:
      • Fügen Sie die Leistungsnachweise den Formularen und Unterlagen zur Prüfungsanmeldung bei.
    • Wenn Ihr Studiengang noch nicht anerkannt ist:
      • Laden Sie das Formular "Bestätigung der Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen" von der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer herunter.
      • Legen Sie Leistungsnachweise bei.
      • Lassen Sie das Formular von Ihrer Hochschule ausfüllen.
    • Schicken Sie alle Unterlagen schriftlich, per Mail oder über das Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen an die Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
    • Die Landesgeschäftsstelle prüft Ihren Antrag.

    Zusammen mit der Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erfahren Sie, welche Prüfungsleistungen Ihnen angerechnet werden.

    Fristen

    Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.

    Anmeldefristen:

    • Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31.08. des Vorjahres
    • Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag, also der 28. beziehungsweise 29. 02. desselben Jahres

    Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:

    • Nicht älter als 8 Jahre nach Abschluss des Studiengangs, aus dem die Leistungsnachweise stammen. Dabei zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer entspricht derjenigen für den gesamten Zulassungsantrag. Sie erhalten die Zulassung in der Regel mindestens 3 Wochen vor der ersten schriftlichen Modulprüfung.

    Kosten

    Kosten für verbindliche Auskunft über die von Ihnen geforderten Prüfungen, wie zum Beispiel Erfüllung oder Befreiung von Zulassungs-Voraussetzungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen.: Gebühr 50,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 22.05.2025

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2025

    Stichwörter

    Wirtschaftsprüferordnung, Wirtschaftsprüferin Examen, Wirtschaftsprüfungsexamen, Wirtschaftsprüfungsexamen Anrechnung, Wirtschaftsprüfer Examen, WP-Examen, Wirtschaftsprüfer, verkürztes Wirtschaftsprüfungsexamen, Modularisierung des Wirtschaftsprüfungsexamens, Wirtschaftsprüferin, Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung, Anmeldung Modulprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English