Druckschriften zur Beurteilung der Patentfähigkeit Ermittlung

    Rechercheantrag zur vorläufigen Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Patent-Anmeldung stellen

    Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.

    Beschreibung

    Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall wird die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet. Dieser enthält auch die Dokumente, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.

    Ansprechpartner

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zweibrückenstraße 12

    80331 München

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 89 2195-2221(Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges)

    Fax: +49 89 2195-4000(Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren)

    Telefon Festnetz: +49 89 2195-1000(Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten)

    E-Mail: info@dpma.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.

    Voraussetzungen

    Sie möchten über den kostenpflichtigen Rechercheantrag eine grobe Einschätzung darüber erhalten, ob Ihre bereits als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

    Verfahrensablauf

    Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Patent-Anmeldung stellen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und öffnen Sie unter dem Reiter "Service" die Option "Formulare und mehr". Anschließend klicken Sie auf "Patente".
    • Laden Sie den "Antrag auf Erteilung eines Patents" herunter und tragen sie alle Ihnen vorliegenden Informationen ein, zum Beispiel die Angaben über ihre Person und Anschrift sowie die Bezeichnung Ihrer Erfindung. Sie können das Formular direkt am Computer ausfüllen oder ausdrucken und händisch bearbeiten.
      • Hinweis: Unter Punkt 7 dieses Formulars findet sich die Option "Rechercheantrag - Ermittlung des Standes der Technik ohne Prüfung (§ 43 Patentgesetz)"
      • Bei Fragen können Sie sich auch an den Zentralen Kundenservice der DPMA wenden.
    • Kreuzen Sie das Auswahlfeld "Rechercheantrag" an.
      • Hinweis: Der Rechercheantrag setzt eine Patentanmeldung voraus.
    • Unterzeichnen Sie das Formular und schicken Sie es mit Ihren Anhängen an die im Formular angegebene Adresse.
    • Neben dem Versand per Post oder per Fax, bietet Ihnen das DPMA auch die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung an.
    • Überweisen Sie die fällige Recherchegebühr.
    • Sie erhalten einen ausführlichen Recherchebericht, der auch die Dokumente enthält, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.
    • Wird der Rechercheantrag vor oder gleichzeitig mit dem Prüfungsantrag gestellt, so wird zuerst die Recherche durchgeführt und vorläufig beurteilt, ob die Schutzfähigkeit der angemeldeten Erfindung gegeben ist und ob die Anmeldung genügt.

    Fristen

    • Zahlung der Rechercheantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Rechercheantrags

    Kosten

    Die aktuellen Kosten können Sie dem Kostenmerkblatt zu Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts entnehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 02.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    DEPATISnet, Stand der Technik, DPMAregister, Schutzrecht, Erfindung, Patentdatenbank, Patentrecherche, Patentfähigkeit, Patentanmeldung, DPMA, Markenrecherche, Patent, DPMAkurier, Designrecherche, Patentanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English