• Krostitz (Landkreis Nordsachsen, Sachsen)
Kontrollstellen im ökologischen Landbau Zulassung

Zulassung einer Kontrollstelle für den ökologischen Landbau beantragen

Wenn Sie eine private Kontrollstelle für den ökologischen Landbau betreiben möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

Beschreibung

Bevor ein Produkt als Biolebensmittel vermarktet werden darf, muss überprüft werden, ob seine Herstellung den Voraussetzungen entspricht. In Deutschland ist zu diesem Zweck ein System mit privat zugelassenen Kontrollstellen etabliert.
Sie müssen die Zulassung für eine Kontrollstelle bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Die Zulassung gilt für das gesamte Gebiet Deutschlands, kann aber auf einzelne Bundesländer beschränkt werden.
Die BLE kann die Zulassung mit Befristungen, Bedingungen und Auflagen oder einem Vorbehalt des Widerrufs versehen. Zudem kann sie Auflagen nachträglich ändern oder neu aufnehmen.
Die Öko-Kontrollstellen werden von den für den ökologischen Landbau zuständigen Kontrollbehörden der Bundesländer überwacht, in denen die jeweilige Kontrollstelle ihren Firmensitz hat.

zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de

Zuständigkeit

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Tel.: +49 228 9968450
Fax.: +49 228 68453101
Internet: www.ble.de

Ansprechpartner

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Adresse

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Zentrale Bonn-Mehlem

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr

Kontakt

Fax: +49 22899 6845-3444

Telefon Festnetz: +49 22899 6845-0

E-Mail: info@ble.de

Internet

Stichwörter

BLE

Version

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 522 - Zulassung, Meldungen Ökologischer Landbau

Adresse

Hausanschrift

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 228 6845-3393

E-Mail: oekoverordnung@ble.de

Internet

Version

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise, die belegen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen können Sie bei der BLE beantragen.

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Akkreditierung
  • Qualitätsmanagement
  • qualifiziertes Kontrollstellenpersonal in ausreichender Anzahl. Die konkreten Anforderungen sind in der Zulassungsordnung geregelt.
  • Standardkontrollprogramm für jeden beantragten Kontrollbereich
  • schriftlich festgelegte Verfahren unter anderem für die Durchführung der
    • Kontrolle
    • Bewertung und Zertifizierung
    • Dokumentation von Kontrollergebnissen
    • Sanktionierung
    • Risikoanalyse
    • Probenahmen und Gebührenerhebung
  • finanzielle, fachliche und personelle Unabhängigkeit
  • ausreichender Versicherungsschutz für alle im Rahmen der Kontrolle möglichen Schadensangelegenheiten

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für die Zulassung Ihrer Kontrollstelle ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig.

  • Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit den geforderten Anlagen per Post bei der BLE ein.
    • Sie erhalten die Antragsunterlagen auf mündliche oder schriftliche Anfrage vom BLE.
  • Die BLE prüft den Antrag anhand der rechtlichen Vorgaben.

Prüfung und Zulassung können, je nach Antrag der Kontrollstelle, einzelne oder alle der folgenden Kontrollbereiche umfassen:

  • Kontrollbereich A:
    • Landwirtschaftliche Erzeugung
    • Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei
    • Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur
  • Kontrollbereich B: Herstellung verarbeiteter Lebensmittel
  • Kontrollbereich C: Handel mit Drittländern (Import)
  • Kontrollbereich D: Vergabe an Dritte
  • Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln

Vor der Zulassung führt die zuständige Stelle eine Vor-Ort Begehung in den Geschäftsräumen durch.

Nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und Zahlung der Gebühren kann Ihre Kontrollstelle den Betrieb aufnehmen.

Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

Antragsprüfung: maximal 3 Monate.
Die Frist beginnt, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

Kosten

Es fallen Kosten an. Diese richten sich nach dem Bearbeitungsaufwand. Die maximale Gebühr beträgt derzeit EUR 9780,00.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Bundesweit

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft am 28.05.2021

Version

Technisch geändert am 28.02.2024

Stichwörter

Meeresalgen und Aquakultur, Imkerei, Vergabe an Dritte, Handel mit Drittländern, Herstellung von Futtermitteln, ökologischer Landbau, landwirtschaftliche Erzeugung, Import, Vergabe an Subunternehmer, Zulassung, Biolebensmittel, Herstellung verarbeiteter Lebensmittel, Kontrollstelle

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English