Markenschutz verlängern
Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern.
Beschreibung
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.
Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.
Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.
Ansprechpartner
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 89 2195-2221(Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges)
Fax: +49 89 2195-4000(Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren)
Telefon Festnetz: +49 89 2195-1000(Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten)
E-Mail: info@dpma.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de
Internet
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 3641 40-5690(Allgemeine Anfragen und Sonstiges)
Fax: +49 3641 40-5800(Eingaben zu bestehenden Designverfahren)
E-Mail: info@dpma.de
Internet
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 89 2195-1000(Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten)
Fax: +49 89 2195-2221(Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges)
Fax: +49 89 2195-4000(Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren)
E-Mail: info@dpma.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängern wollen: Formular zum Antrag auf Verlängerung einer Marke
- Wenn Sie die Schutzdauer der Marke vollständig verlängern möchten, genügt die rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.
Formulare
Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:
- Etwa 8 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer informiert Sie das Deutsche Patent- und Markenamt über die Möglichkeit der Markenverlängerung.
- Zahlen Sie rechtzeitig die Verlängerungs- und etwaige Klassengebühren.
- Wenn Sie die Schutzdauer nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen verlängern oder die Verlängerungsbestätigung an eine zusätzliche Adresse erhalten wollen, verwenden Sie das Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke".
- Nach der Eintragung der Verlängerung im Markenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird automatisch an die im Register eingetragene Zustelladresse und gegebenenfalls an eine weitere, im Antrag angegebene Adresse versendet.
Fristen
- Fälligkeit vor Ablauf der Schutzdauer: 6 Monate
- Zahlungsfrist nach Fälligkeit: 6 Monate
- Nachfrist nach Ablauf der Schutzdauer mit Verspätungszuschlag: 6 Monate
- Vorauszahlung frühestens vor Eintritt der Fälligkeit: 6 Monate
Bearbeitungsdauer
5 Tage bei vollständiger Verlängerung.
6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr
die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden
Kosten
- Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 750,00
- Verspätungszuschlag (Verlängerungsgebühr): EUR 50,00
- Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 1.800,00
- Klassengebühr für jede weitere Klasse: EUR 260,00
- Verspätungszuschlag (Klassengebühr) für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse: EUR 50,00
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 10.03.2020
Stichwörter
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