Schutz als Marke Verlängerung

    Markenschutz verlängern

    Wenn die Schutzdauer Ihrer Marke endet, können Sie den Schutz verlängern. 

    Beschreibung

    Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet 10 Jahre danach. Wurde die Marke vor dem 14.01.2019 eingetragen, endet die zehnjährige Schutzdauer nach Ablauf des Monats, in den der Anmeldetag fällt.

    Sie können den Markenschutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängern.

    Die Verlängerung wird jeweils am Tag nach Ablauf der letzten Schutzdauer wirksam. Sie wird in das Register eingetragen und veröffentlicht. Die Schutzdauer kann für alle Waren und Dienstleistungen oder auch nur für einen Teil davon verlängert werden. Wird die Schutzdauer nicht verlängert, erlischt das Markenrecht.

    Ansprechpartner

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Zweibrückenstraße 12

    80331 München

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 89 2195-2221(Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges)

    Fax: +49 89 2195-4000(Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren)

    Telefon Festnetz: +49 89 2195-1000(Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten)

    E-Mail: info@dpma.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 25.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Informations- und Dienstleistungszentrum Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Gitschiner Straße 97

    10969 Berlin

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr Freitag: 7:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Dienststelle Jena

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 09:00 bis 14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3641 40-5690(Allgemeine Anfragen und Sonstiges)

    Fax: +49 3641 40-5800(Eingaben zu bestehenden Designverfahren)

    E-Mail: info@dpma.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), Zentraler Kundenservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Zweibrückenstraße 12

    80331 München

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 89 2195-1000(Allgemeine Auskünfte und Informationen zu gewerblichen Schutzrechten)

    Fax: +49 89 2195-2221(Anmeldungen von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Eingaben zu bestehenden Verfahren; Allgemeine Anfragen und Sonstiges)

    Fax: +49 89 2195-4000(Markenanmeldungen und Eingaben zu bestehenden Markenverfahren)

    E-Mail: info@dpma.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wenn Sie die Schutzdauer der Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängern wollen: Formular zum Antrag auf Verlängerung einer Marke
    • Wenn Sie die Schutzdauer der Marke vollständig verlängern möchten, genügt die rechtzeitige Zahlung der Gebühren. Ein Antrag ist in diesem Fall nicht notwendig.

    Formulare

    Formulare: nur bei teilweiser Verlängerung

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: bei teilweiser Verlängerung

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Verlängerung der Schutzdauer Ihrer eingetragenen Marke gehen Sie so vor:

    • Etwa 8 Monate vor dem Ablauf der Schutzdauer informiert Sie das Deutsche Patent- und Markenamt über die Möglichkeit der Markenverlängerung.
    • Zahlen Sie rechtzeitig die Verlängerungs- und etwaige Klassengebühren.
    • Wenn Sie die Schutzdauer nur für einen Teil der Waren und Dienstleistungen verlängern oder die Verlängerungsbestätigung an eine zusätzliche Adresse erhalten wollen, verwenden Sie das Formular "Antrag auf Verlängerung einer Marke".
    • Nach der Eintragung der Verlängerung im Markenregister erhalten Sie eine Bestätigung. Diese wird automatisch an die im Register eingetragene Zustelladresse und gegebenenfalls an eine weitere, im Antrag angegebene Adresse versendet. 

    Fristen

    • Fälligkeit vor Ablauf der Schutzdauer: 6 Monate
    • Zahlungsfrist nach Fälligkeit: 6 Monate
    • Nachfrist nach Ablauf der Schutzdauer mit Verspätungszuschlag: 6 Monate
    • Vorauszahlung frühestens vor Eintritt der Fälligkeit: 6 Monate

    Bearbeitungsdauer

    5 Tage bei vollständiger Verlängerung.

    6 Monate bei teilweiser Verlängerung nach Fälligkeit der Verlängerungsgebühr

    die notwendige Teillöschung der Waren oder Dienstleistungen, die nicht verlängert werden sollen, kann erst nach Ablauf der Schutzdauer bearbeitet werden

    Kosten

    • Verlängerungsgebühr für eine Individualmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 750,00
    • Verspätungszuschlag (Verlängerungsgebühr): EUR 50,00
      • Verlängerungsgebühr für eine Kollektiv- oder Gewährleistungsmarke (bis zu 3 Klassen): EUR 1.800,00
      • Klassengebühr für jede weitere Klasse: EUR 260,00
    • Verspätungszuschlag (Klassengebühr) für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse: EUR 50,00

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 10.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Stichwörter

    Patentinformationszentrum, Markenverlängerung, Patentverlängerung, Markenregistrierung, Marke verlängern, Logo, Design, Patent, Aufrechterhaltung, Markeneintragung, Gebrauchsmuster, Schutzrechte, Deutsches Patent- und Markenamt, Marke anmelden, Schutzdauer, Verlängerung, geschützte Ursprungsbezeichnungen, Logo schützen, Patentamt, Anmeldung zur Eintragung einer Marke, Markenschutz, Marke registrieren, Marke eintragen, geschützte geografische Angaben, Markenanmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English