Lizenz für Postdienstleistungen Vergabe

    Erlaubnis zur gewerblichen Postbeförderung beantragen

    Beschreibung

    Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

    Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
    Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur (BNetzA), Referat 317

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 8001

    53105 Bonn

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Kontakt

    Fax: +49 228 14-6317

    Telefon Festnetz: +49 228 14-0

    E-Mail: Ref-317@bnetza.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausführliche Beschreibung Ihrer Geschäftsidee
    • Gewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)
    • Handelsregisterauszug
    • Weitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung

    Formulare

    Formular: Antrag auf Erteilung einer Postlizenz

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihr Gewerbe angemeldet haben
    • Sie dürfen nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein
    • Sie müssen nachweisen, dass Sie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Lizenz für das Befördern von Briefsendungen können Sie schriftlich oder per E-Mail beantragen:

    • Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular zusammen mit den anderen Unterlagen per Post oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur.
    • Sie erhalten dann ein gesondertes Beratungsschreiben, in dem Sie zur Vorlage weiterer Informationen und Unterlagen aufgefordert werden.
    • Ihnen wird ein Ansprechpartner für das Lizenzverfahren benannt, der Sie durch das Verfahren begleitet
    • Die Bundesnetzagentur informiert Sie schriftlich darüber, ob Sie die Lizenz bekommen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    maximal 6 Wochen nach Einreichen aller Unterlagen

    Kosten

    Abhängig vom Umfang der beantragten Dienstleistungen und von der Unternehmensform: EUR 175 - 700

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Briefe von nicht mehr als 1.000 Gramm ohne Erlaubnis ausliefern, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 27.06.2018

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Postgesetz, Postzusteller, Postzustellung, Postlizenz, Kurier, Lizenzvergabe für Postdienstleistungen, Post zustellen, Briefzusteller, Paketbote, Briefträger, Kurierdienstleistungen, Briefzustellung, Briefe zustellen, Kurierfahrer, Postdienstleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English