Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen
Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.
Beschreibung
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
Ansprechpartner
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Abteilung 4 "Gentechnik", Referat 404
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 30 18445-6099
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einsicht in den öffentlichen Teil: Kein Antrag notwendig.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Das Standortregister enthält für das Jahr 2017 keine Einträge.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung am 04.06.2019
Stichwörter
Anbauregister, Auskunft Standortregister, Einsicht GVO Register, Genpflanzen Register, Genmaisanbau