Hauptuntersuchung Abnahme

    Hauptuntersuchung Abnahme

    In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.

    Beschreibung

    Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.

    Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt.  Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

    In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

    • verkehrssicher,
    • vorschriftsgemäß und
    • umweltverträglich

    fahren lässt.

    Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

    • der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
    • die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
    • die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

    Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal zwei Monate früher.

    Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:

    • Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
    • Warndreieck,
    • Warnweste,
    • Ladekabel,
    • Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
    • alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.

    Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

    • Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
    • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
    • Sicherheitsgurte,
    • Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
    • Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
    • Innen- und Außenspiegel,
    • Kontrollleuchten im Fahrzeug,
    • Frontscheibe,
    • Hupe und
    • Auspuff.

    Hinweise:

    • Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
    • Verbandskasten und Warndreieck ist für die Hauptuntersuchung mitzuführen.

    zuständige Stelle

    Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.

    Zuständigkeit

    Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - Abteilung Marktüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fördestraße 16

    24944 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 9:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 316-2331

    Telefon Festnetz: +49 461 316-2499

    E-Mail: kba@kba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
    • bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
    • falls vorhanden: Letzter Untersuchungsbericht
    • bei technischen Änderungen: Nachweise
    • bei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile

    Formulare

    Formulare: keine

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Onlineverfahren möglich: teilweise

    Schriftform erforderlich: nein

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.

    • Informieren Sie sich über örtliche Prüfstellen und vereinbaren Sie einen Termin.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und bezahlen Sie die Untersuchung.
    • Nach Ihrer HU erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhalten Sie
      • einen Prüfstempel mit der Frist bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeugschein und
      • eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen ange-bracht wird. Die Plakette zeigt auch Jahr und Monat des nächsten fälligen HU-Termins an.
    • Stellt die Prüfstelle erhebliche oder gefährliche Mängel fest, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen.
      • Auch wenn Sie zwischen HU und Nachprüfung einen Monat Zeit haben, müssen Sie festgestellte Mängel umgehend nach der HU beseitigen.
      • Wenn Sie die Monatsfrist verstreichen lassen, müssen Sie die HU wiederholen.
    • Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette von Ihrem Fahrzeug entfernt und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

    Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Fristen

    Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
    Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.

    Bearbeitungsdauer

    Durchführung HU: etwa 30 Minuten (ohne mögliche Wartezeiten) für einen Personenkraftwagen.

    Kosten

    Je Fahrzeugart ungefähr zwischen EUR 65 und EUR 115.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 16.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Stichwörter

    TÜV, Hauptuntersuchung, Prüfplakette, AU, HU, Fahrzeuguntersuchung, Abgasuntersuchung, Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit, Technischer Überwachungsverein, TÜV-Termin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English