Fahrzeug zur regelmäßigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung anmelden
In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.
Beschreibung
Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.
Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.
In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch
- verkehrssicher,
- vorschriftsgemäß und
- umweltverträglich
fahren lässt.
Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:
- der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
- die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
- die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).
Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.
Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:
- Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
- Warndreieck,
- Warnweste,
- Ladekabel,
- Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
- alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:
- Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
- Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
- Sicherheitsgurte,
- Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
- Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
- Innen- und Außenspiegel,
- Kontrollleuchten im Fahrzeug,
- Frontscheibe,
- Hupe und
- Auspuff.
Hinweise:
- Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
- Bringen Sie den Verbandskasten und das Warndreieck zur Hauptuntersuchung mit.
Ansprechpartner
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) - Abteilung Marktüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 9:00 bis 15:00 Uhr Donnerstag: 9:00 bis 17:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- falls vorhanden: Letzter Untersuchungsbericht
- bei technischen Änderungen: Nachweise
- bei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich einen Termin für die HU vereinbaren.
- Informieren Sie sich über örtliche Prüfstellen und vereinbaren Sie einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit und bezahlen Sie die Untersuchung.
- Nach Ihrer HU erhalten Sie einen schriftlichen Untersuchungsbericht. Wurden keine wesentlichen Mängel festgestellt, erhalten Sie
- einen Prüfstempel mit der Frist bis zur nächsten Prüfung im Fahrzeugschein und
- eine Prüfplakette, die am hinteren Kfz-Kennzeichen angebracht wird. Die Plakette zeigt auch Jahr und Monat des nächsten fälligen HU-Termins an.
- Stellt die Prüfstelle erhebliche oder gefährliche Mängel fest, müssen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bringen.
- Auch wenn Sie zwischen HU und Nachprüfung einen Monat Zeit haben, müssen Sie festgestellte Mängel umgehend nach der HU beseitigen.
- Wenn Sie die Monatsfrist verstreichen lassen, müssen Sie die HU wiederholen.
- Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, wird die Prüfplakette von Ihrem Fahrzeug entfernt und Sie dürfen damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Fristen
Geltungsdauer: 12 bis 36 Monate (Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab. Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.)
Bearbeitungsdauer
Durchführung HU: etwa 30 Minuten (ohne mögliche Wartezeiten) für einen Personenkraftwagen.
Kosten
Es gibt keine deutschlandweit geltenden Preise für die Hauptuntersuchung. Stattdessen hängen sie von verschiedenen Faktoren ab: Art des Fahrzeugs, Gesamtmasse, Prüforganisation und Bundesland.
Weitere Informationen
- Übersicht über die Fristen je Fahrzeugart, Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Liste der örtlichen Prüfstellen des TÜV Nord
- Liste der örtlichen Prüfstellen des TÜV Süd
- Liste der örtlichen Prüfstellen des TÜV Rheinland
- Liste der örtlichen Prüfstellen der GTÜ
- Liste der örtlichen Prüfstellen der DEKRA
- Liste der örtlichen Prüfstellen der KÜS
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.09.2024
Stichwörter
Feststellung der Vorschriftsmäßigkeit, Hauptuntersuchung, Technischer Überwachungsverein, HU, Prüfplakette, Fahrzeuguntersuchung, Abgasuntersuchung, TÜV, TÜV-Termin, AU