Änderung der Personendaten für BAföG-Rückzahlung melden
Sie haben Ausbildungsförderung nach dem BAföG mit Darlehensanteil erhalten? Dann müssen Sie das Bundesverwaltungsamt, das das Darlehen einzieht, über Änderungen Ihrer Wohnanschrift und Ihres Namens informieren.
Beschreibung
Die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen und beziehen Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Für die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteiles nach dem Studium ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuständig. Dafür übermitteln die Ämter für Ausbildungsförderung Ihre Daten an das BVA. Das BVA legt eine elektronische Akte an und richtet Ihr Darlehenskonto ein. Mit der Rückzahlung des Darlehens beginnen Sie erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, was grundsätzlich der Regelstudienzeit entspricht.
Damit Ihnen Ihr Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zugestellt werden kann, müssen Sie dem BVA auch nach Ende Ihrer Ausbildungsförderung melden, wenn sich Ihre Daten ändern. Dies betrifft:
- Name
- Wohnanschrift; auch, wenn zum Beispiel die Straße umbenannt wird, in der Sie wohnen
- Einkommensänderungen, falls Sie von der Rückzahlungspflicht freigestellt sind
Ihre Änderungen können Sie über das Portal BAföG-Online melden.
Wenn Sie versäumen, die Änderung mitzuteilen, müssen Sie 25,00 EUR Gebühren zahlen.
Online-Dienst
BAföG-Online-Portal des Bundesverwaltungsamtes
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- SEPA-Lastschrift
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesverwaltungsamt (BVA), ZMB III, BAföG-Rückforderung
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Eupener Straße 125
50933 Köln
Postanschrift
Postanschrift
Barbarastraße 1
50735 Köln
Öffnungszeiten
Servicezeiten: Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 221 758-45454(BAföG-Hotline)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweise ist möglich: SEPA-Lastschrift
Stichwörter
BVA
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie haben BAföG mit Darlehensanteil erhalten.
- Ihre persönlichen Daten ändern sich, zum Beispiel:
- Sie sind von der Rückzahlungspflicht freigestellt und Ihr Einkommen ändert sich.
- Ihr Name oder
- Ihre Wohnanschrift
- Sie sind von der Rückzahlungspflicht freigestellt und Ihr Einkommen ändert sich.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können dem Bundesverwaltungsamt (BVA) Ihre geänderten Daten über das BAföG-Online-Portal übermitteln.
- Gehen Sie auf das BAföG-Online-Portal des BVA. Sie können das Portal nutzen
- mit E-Mail-Adresse und Kennwort
- oder mit der Online-Ausweisfunktion über den elektronischen Personalausweis (eID).
- Wenn Sie das Portal mit E-Mail-Adresse und Kennwort nutzen möchten:
- Registrieren Sie sich.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
- Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Kennwort anmelden.
- Füllen Sie online die Änderungsmitteilung aus.
- Wenn Sie das Portal mit der Online-Ausweisfunktion nutzen möchten, muss Ihr Personalausweis dafür freigeschaltet sein.
- Wählen Sie "Anmelden mit Ausweisfunktion".
- Folgen Sie den Schritten, um sich anzumelden.
- Aktualisieren Sie Ihre aktuell im BVA gespeicherten Daten
Erforderliche Angaben bei Umzug, Änderung der Wohnanschrift, Heirat oder Scheidung sind:
- Name und gegebenenfalls früherer Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- falls es einen Briefwechsel mit dem BVA gab: Geschäftszeichen
- Förderungsnummer, zum Beispiel aus dem letzten BAföG-Bescheid
- Anschrift und gegebenenfalls frühere Anschrift
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel wenige Tage.
Kosten
Der Pauschalbetrag für den Aufwand der Anschriftenermittlung beträgt 25,00 EUR, wenn Sie versäumen, dem BVA Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Anschrift mitzuteilen.: Gebühr 25,00 EUR
Wenn Sie Änderungen melden, fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) am 02.04.2026
Stichwörter
BAföG, Persönliche Angaben, BaföG, Rückzahlung BAföG, BAföG-Darlehen, BAföG Einziehung, BAföG Änderungsmitteilung