Teilnahme am Berufssprachkurs beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs beantragen.

    Beschreibung

    Ihr Deutsch ist noch nicht gut genug für Ihre Arbeit oder Ihre Ausbildung? Dann können Sie an einem Berufssprachkurs teilnehmen. In den Berufssprachkursen lernen Sie Deutsch mit Bezug zum Beruf und zur Arbeitswelt.

    Ihre Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Dazu müssen Sie

    • bereits arbeiten oder
    • eine Ausbildung machen oder bald beginnen oder
    • im Anerkennungsverfahren für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung sein.

    Sie sind in Deutschland gemeldet als arbeitsuchend, ausbildungssuchend oder arbeitslos? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihr Jobcenter beziehungsweise Ihre Arbeitsagentur vor Ort. Dort erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung zu einem Berufssprachkurs.

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Referat 83C - Hauptstandort Berlin

    Adresse

    Postanschrift

    Zuständiger Hauptstandort für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt
    Badensche Straße 23
    10715 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0

    E-Mail: bsk.berlin@bamf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Referat 83B - Hauptstandort Hamburg

    Adresse

    Postanschrift

    Zuständiger Hauptstandort für Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
    Sachsenstraße 12-14
    20097 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0

    E-Mail: bsk.hamburg@bamf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Referat 83B - Hauptstandort Köln

    Adresse

    Postanschrift

    Zuständiger Hauptstandort für Nordrhein-Westfalen und Hessen
    Poller Kirchweg 101
    51105 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0

    E-Mail: bsk.koeln@bamf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Referat 83C - Hauptstandort Stuttgart

    Adresse

    Postanschrift

    Zuständiger Hauptstandort für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland
    Wolframstr. 62
    70191 Stuttgart

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0

    E-Mail: bsk.stuttgart@bamf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) - Referat 83C - Hauptstandort Nürnberg

    Adresse

    Postanschrift

    Zuständiger Hauptstandort für Bayern
    Frankenstraße 210
    90461 Nürnberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 911 943-0

    E-Mail: bsk.nuernberg@bamf.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Teilnahmeberechtigung an einem Berufssprachkurs

    Wenn Sie eine Ausbildung machen:

    • Kopie Ihres Ausbildungsvertrags oder Ausbildungsbestätigung der Berufsschule
    • Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels oder Ausweisdokuments
    • Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats

    Wenn Sie arbeiten:

    • Kopie Ihres Arbeitsvertrags
    • Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels oder Ausweisdokuments
    • Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats
    • Kopie Ihres Einkommenssteuerbescheids oder, falls nicht vorhanden, Kopien Ihrer Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate

    Wenn Sie im Anerkennungsverfahren sind oder eine Berufserlaubnis haben:

    • Kopie Ihres Antrags auf Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses
    • Kopie der deutschen Übersetzung des Nachweises Ihres ausländischen Berufsabschlusses
    • Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels oder Ausweisdokuments
    • Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats
    • Kopie Ihres Einkommenssteuerbescheids oder, falls nicht vorhanden, Kopien Ihrer Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate

    Wenn Sie die Teilnahmeberechtigung vor Beginn Ihrer Ausbildung aus dem Ausland beantragen:

    • Kopie Ihres Ausbildungsvertrags
    • Kopie Ihres Ausweisdokuments
    • Kopie Ihres letzten Sprachzertifikats
    • Bestätigung über den Eintrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse
      • oder bei Pflegefachberufen: Bestätigung der Ausbildungseinrichtung
    • Nachweis der Vorab-Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen Migrationshintergrund.
      • Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
    • Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert oder haben einen Nachweis über das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Die Voraussetzungen können je nach Kursziel variieren. Zum Beispiel
      • A1 für Berufssprachkurs mit Ziel A2 oder
      • A2 für Job-Berufssprachkurs.
    • Sie benötigen bessere Sprachkenntnisse für die Arbeit.
    • Sie
      • arbeiten bereits,
      • machen eine Ausbildung oder beginnen bald eine Ausbildung oder
      • sind im Anerkennungsverfahren für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung
    • Sie erhalten keine Leistungen von einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
      Informationen dazu, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Verfahrensablauf

    Die Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs können Sie per E-Mail oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen:

    • Rufen Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BAMF auf. Es gibt mehrere Versionen. Wählen Sie die Version aus, die zu Ihrer Situation passt. Darin sind alle notwendigen Angaben aufgelistet.
      • Beispiel: "Antrag auf Teilnahmeberechtigung für Auszubildende"
    • Füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus (Word-Datei).
    • Unterschreiben Sie das Antragsformular mit einer einfachen elektronischen Signatur, zum Beispiel mit einem Bild ihrer eingescannten Unterschrift.
    • Scannen Sie die erforderlichen Unterlagen ein und senden Sie den Antrag per E-Mail an den für Ihre Region zuständigen Hauptstandort des BAMF.
    • Alternativ können Sie den ausgefüllten Antrag ausdrucken. Schicken Sie ihn mit Ihrer Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen per Post an den zuständigen Hauptstandort des BAMF.
    • zuständig für
      • Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt: Hauptstandort Berlin
      • Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: Hauptstandort Hamburg
      • Nordrhein-Westfalen und Hessen: Hauptstandort Köln
      • Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland: Hauptstandort Stuttgart
      • Bayern: Hauptstandort Nürnberg
    • Das BAMF prüft Ihren Antrag und kontaktiert Sie bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen.
    • Wenn das BAMF Ihren Antrag bewilligt, erhalten Sie Ihre Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs.
    • Mit Ihrer Teilnahmeberechtigung können Sie sich eine Sprachschule aussuchen und sich dort für einen Berufssprachkurs anmelden.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist kostenlos, wenn Sie weniger als 20.000 EUR im Jahr verdienen. Wenn Sie mehr Geld verdienen, zahlen Sie 2,56 EUR pro Unterrichtseinheit. Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 EUR. Diese Kosten kann auch Ihr Arbeitgeber zahlen.: Abgabe ab 0,00 EUR bis 2,56 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 23.03.2026

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2026

    Stichwörter

    Berufssprachkurs, Arbeitsmarktintegration, Deutschkurs, Migrant, Deutschsprachförderverordnung, B1, C2, Flüchtling, BSK, Zertifikatsprüfung, Berufsbezogene Deutschsprachförderung, Sprachkurs, Fachsprachenprüfung, Deutschkenntnisse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de