Als Anbieter von Postdienstleistungen betriebliche Änderungen der Bundesnetzagentur mitteilen
Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, müssen Sie jede betriebliche Änderung melden.
Beschreibung
Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).
Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen unverzüglich zu melden. Mit diesen Angaben kann die Bundesnetzagentur das digitale Anbieterverzeichnis fortlaufend aktualisieren.
Online-Dienst
Änderungen bei der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen online melden und in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 314
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten - Hotline: Montag 08:00 - 11:00 Uhr Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 10:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 14-2160
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bei einer Änderungsmitteilung müssen Sie keine Dokumente einreichen.
Voraussetzungen
- Sie erbringen Postdienstleistungen.
- Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Postgesetz (PostG)
- Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1263 der Kommission vom 20. September 2018 zur Erstellung der Formulare für die Übermittlung von Informationen durch Paketzustelldienstanbieter
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
- Wenn sich Ihre Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen ändern, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Angaben dann im digitalen Anbieterverzeichnis.
- Die Änderung melden Sie genau wie die Eintragung in das Anbieterverzeichnis online.
Fristen
Sie müssen Änderungen bei der Erbringung von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.
Bearbeitungsdauer
Die Meldung von Änderungen von Angaben zur natürlichen oder juristischen Person, zur Art oder dem Gebiet der Tätigkeit sowie zu Auftragsverhältnissen als Anbieter von Postdienstleistungen werden umgehend von der Bundesnetzagentur geprüft. Anschließend erfolgt eine entsprechende Berücksichtigung im digitalen Anbieterverzeichnis.
Kosten
Die Anzeige von Änderungen im Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 01.12.2025
Stichwörter
Anbieterverzeichnis Post, Warensendung, BNetzA, Briefsendung, Postgesetz, Änderung, Bundesnetzagentur, Post