Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen der Bundesnetzagentur mitteilen

    Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, Sie aber keine Postdienstleistungen mehr erbringen, müssen Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit melden.

    Beschreibung

    Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

    Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur unverzüglich zu melden, wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen. Die Bundesnetzagentur löscht dann Ihren Eintrag im digitalen Anbieterverzeichnis.

    Online-Dienst

    Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen online melden und in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen

    ID: B100019_126629256

    Beschreibung

    Über den Onlinedienst können Sie das Beenden der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen online melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 314

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten - Hotline: Montag 08:00 - 11:00 Uhr Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 10:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wenn Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit mitteilen, müssen Sie keine Dokumente einreichen.
    • Optional können Sie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung mitsenden.

    Voraussetzungen

    • Sie beenden Ihre Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen.
    • Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    • Wenn Sie die Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen beenden, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen.
    • Die Beendigungsmitteilung reichen Sie genau wie den Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis und die Änderungsmitteilung online ein.
    • Die Bundesnetzagentur löscht Ihre Eintragung als Anbieter von Postdienstleistungen aus dem digitalen Anbieterverzeichnis.

    Fristen

    Sie müssen die Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung umgehend. Anschließend erfolgt eine entsprechende Löschung im digitalen Anbieterverzeichnis.

    Kosten

    Die Löschung aus dem Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 01.12.2025

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2026

    Stichwörter

    Post, BNetzA, Löschung, Postgesetz, Briefsendung, Anbieterverzeichnis Post, Warensendung, Bundesnetzagentur

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de