Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur beantragen

    Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, müssen Sie sich in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eintragen lassen.

    Beschreibung

    Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

    Als Anbieter dürfen Sie Postdienstleistungen nur erbringen, wenn Sie in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie einen anderen Anbieter mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen wollen, muss auch dieser in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen sein.

    Mit dem Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen entfällt die Unterscheidung zwischen lizenzpflichtigen und anzeigepflichtigen Postdienstleistungen.

    Wenn Ihr Unternehmen vor dem 19.07.2024 über eine gültige Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 Gramm verfügte, wurden Sie automatisch in das Anbieterverzeichnis eingetragen.

    Wenn Sie vor dem 19.07.2024 bei der Bundesnetzagentur als Erbringer von Postdienstleistungen pflichtgemäß angezeigt waren, können Sie Ihre Tätigkeit noch bis zum 18.08.2026 fortsetzen. Erst danach müssen Sie sich in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen.

    Online-Dienst

    Aufnahme einer Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen online melden und in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen

    ID: B100019_126629257

    Beschreibung

    Über den Onlinedienst können Sie die Aufnahme einer Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen online melden und die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis Post beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Ansprechpartner

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 314

    Adresse

    Hausanschrift

    Tulpenfeld 4

    53113 Bonn

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten - Hotline: Montag 08:00 - 11:00 Uhr Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 10:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • kostenfreie Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
      • kann über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder beantragt werden
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes:
      • bei juristischen Personen aller gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter
      • bei Personengesellschaften aller zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • aktuelles "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde"
      • für die natürliche Person oder
      • bei juristischen Personen
        • für alle gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder
        • zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
    • Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers

    Voraussetzungen

    • Sie erbringen Postdienstleistungen.
    • Sie möchten die Aufnahme ins Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur beantragen.
    • Als Anbieter von Postdienstleistungen erfüllen Sie alle Anforderungen an:
      • Zuverlässigkeit
      • Leistungsfähigkeit
      • erforderliche Fachkunde

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie melden die Aufnahme der Erbringung von Postdienstleistungen online:

    • Öffnen Sie den Antrag auf Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis Post im Bundesportal.
    • Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular vollständig aus.
    • Fügen Sie dem Antrag alle notwendigen Anlagen per Upload hinzu. Fehlen Ihnen noch Unterlagen, können Sie diese nachträglich hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung innerhalb von 4 Wochen.
    • Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen, erfolgt die Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis und Ihre Registrierung wird entsprechend bestätigt.
    • Sie erhalten eine Bestätigung, sobald Sie in das digitale Anbieterverzeichnis aufgenommen wurden.
    • Wenn die Frist von 4 Wochen abgelaufen ist, ohne dass eine Eintragung oder eine Ablehnung erfolgt ist, gelten Sie als in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (Sobald Ihre vollständige Meldung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen vorliegt, bestätigt die Bundesnetzagentur den Eingang und prüft diesen innerhalb von 4 Wochen.)

    Kosten

    Die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie eine Filiale, einen Paketshop oder eine automatisierte Station betreiben, müssen Sie das Antragsverfahren nicht durchlaufen. Stattdessen müssen Sie der Bundesnetzagentur jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres die erforderlichen Informationen elektronisch übermitteln. Das sind:

    • Anschrift
    • Betreiberin oder Betreiber der Einrichtung
      • bei natürlichen Personen:
        • Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
      • bei juristischen Personen:
        • Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens
        • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson
    • Art der Einrichtung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 01.12.2025

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2026

    Stichwörter

    Postgesetz, Bundesnetzagentur, BNetzA, Warensendung, Briefsendung, Post, Anbieterverzeichnis Post

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English