Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur beantragen
Wenn Ihr Unternehmen Postdienstleistungen erbringt, müssen Sie sich in das digitale Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eintragen lassen.
Beschreibung
Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).
Als Anbieter dürfen Sie Postdienstleistungen nur erbringen, wenn Sie in das Anbieterverzeichnis eingetragen sind. Wenn Sie einen anderen Anbieter mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragen wollen, muss auch dieser in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen sein.
Mit dem Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen entfällt die Unterscheidung zwischen lizenzpflichtigen und anzeigepflichtigen Postdienstleistungen.
Wenn Ihr Unternehmen vor dem 19.07.2024 über eine gültige Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen mit einem Einzelgewicht bis 1.000 Gramm verfügte, wurden Sie automatisch in das Anbieterverzeichnis eingetragen.
Wenn Sie vor dem 19.07.2024 bei der Bundesnetzagentur als Erbringer von Postdienstleistungen pflichtgemäß angezeigt waren, können Sie Ihre Tätigkeit noch bis zum 18.08.2026 fortsetzen. Erst danach müssen Sie sich in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen.
Online-Dienst
Aufnahme einer Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen online melden und in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
- Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat 314
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten - Hotline: Montag 08:00 - 11:00 Uhr Dienstag 13:00 - 15:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 10:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 14-2160
Internet
erforderliche Unterlagen
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- kostenfreie Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- kann über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder beantragt werden
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und des Gemeindesteueramtes:
- bei juristischen Personen aller gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter
- bei Personengesellschaften aller zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- aktuelles "Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde"
- für die natürliche Person oder
- bei juristischen Personen
- für alle gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter oder
- zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- Anmeldebescheinigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers
Voraussetzungen
- Sie erbringen Postdienstleistungen.
- Sie möchten die Aufnahme ins Anbieterverzeichnis Post der Bundesnetzagentur beantragen.
- Als Anbieter von Postdienstleistungen erfüllen Sie alle Anforderungen an:
- Zuverlässigkeit
- Leistungsfähigkeit
- erforderliche Fachkunde
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 2 und 3 Postgesetz (PostG)
- Verordnung (EU) 2018/644 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 über grenzüberschreitende Paketzustelldienste
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/1263 der Kommission vom 20. September 2018 zur Erstellung der Formulare für die Übermittlung von Informationen durch Paketzustelldienstanbieter
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie melden die Aufnahme der Erbringung von Postdienstleistungen online:
- Öffnen Sie den Antrag auf Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis Post im Bundesportal.
- Folgen Sie allen Schritten und füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Fügen Sie dem Antrag alle notwendigen Anlagen per Upload hinzu. Fehlen Ihnen noch Unterlagen, können Sie diese nachträglich hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung innerhalb von 4 Wochen.
- Sofern keine Hinderungsgründe vorliegen, erfolgt die Eintragung in das digitale Anbieterverzeichnis und Ihre Registrierung wird entsprechend bestätigt.
- Sie erhalten eine Bestätigung, sobald Sie in das digitale Anbieterverzeichnis aufgenommen wurden.
- Wenn die Frist von 4 Wochen abgelaufen ist, ohne dass eine Eintragung oder eine Ablehnung erfolgt ist, gelten Sie als in das digitale Anbieterverzeichnis eingetragen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen (Sobald Ihre vollständige Meldung zur Aufnahme einer Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen vorliegt, bestätigt die Bundesnetzagentur den Eingang und prüft diesen innerhalb von 4 Wochen.)
Kosten
Die Aufnahme in das Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie eine Filiale, einen Paketshop oder eine automatisierte Station betreiben, müssen Sie das Antragsverfahren nicht durchlaufen. Stattdessen müssen Sie der Bundesnetzagentur jeweils zum 01.01. und zum 01.07. eines Jahres die erforderlichen Informationen elektronisch übermitteln. Das sind:
- Anschrift
- Betreiberin oder Betreiber der Einrichtung
- bei natürlichen Personen:
- Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- bei juristischen Personen:
- Name, Sitz und Rechtsform des Unternehmens
- Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse einer Ansprechperson
- bei natürlichen Personen:
- Art der Einrichtung
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 01.12.2025
Stichwörter
Postgesetz, Bundesnetzagentur, BNetzA, Warensendung, Briefsendung, Post, Anbieterverzeichnis Post