Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln

    Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.

    Beschreibung

    Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.

    Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.

    Zu den Daten gehören:

    • Name und Anschrift des Preismelders
    • eine Kontaktperson mit
      • Telefonnummer
      • gegebenenfalls Telefaxnummer
      • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

    Online-Dienst

    Mitteilungen und Anträge von Preishoheitsinhabern (PHI) gegenüber der MTS-K online abgeben

    ID: B100019_127540732

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16
    53113 Bonn

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
    • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
    • Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

    Wenn Sie die Daten online übermitteln:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
    • Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
    • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

    Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

    • Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 25.02.2026

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Stichwörter

    E 10, BKartA, Erfüllungsgehilfe, Preissetzungshoheit, PHI, Tankstelle, Tankstelleninhaber, Diesel, Markttransparenzstelle, Preismelder, Mineralölunternehmen, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Tankstelleninhaberin, E 5, Änderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English