Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln
Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.
Beschreibung
Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.
Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.
Zu den Daten gehören:
- Name und Anschrift des Preismelders
- eine Kontaktperson mit
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Telefaxnummer
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
Online-Dienst
Mitteilungen und Anträge von Preishoheitsinhabern (PHI) gegenüber der MTS-K online abgeben
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 9499-525
Fax: +49 228 9499-400
Internet
erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.
Wenn Sie die Daten online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 25.02.2026
Stichwörter
Tankstelleninhaberin, Änderung, Tankstelleninhaber, Preissetzungshoheit, Diesel, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Erfüllungsgehilfe, E 5, Preismelder, Tankstelle, PHI, Mineralölunternehmen, Markttransparenzstelle, BKartA, E 10