Kontaktdaten eines Preismelders an Markttransparenzstelle übermitteln

    Möchten Sie die Dienste eines Preismelders nutzen, um als Preishoheitsinhaber (PHI) Ihrer Meldepflicht über Preisänderungen nachzukommen? Dann müssen Sie umgehend Angaben zum Preismelder an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

    Beschreibung

    Sie sind gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:

    • Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
    • Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt

    Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister. Dafür übermitteln Sie der MTS-K

    • Name und Anschrift des Preismelders
    • eine Kontaktperson mit
      • Telefonnummer
      • gegebenenfalls Telefaxnummer
      • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

    Wenn Sie die Dienste eines Preismelders beanspruchen, darf nur noch dieser folgende Informationen an die MTS-K melden:

    • Grunddaten zu den Tankstellen
    • Preise für die Kraftstoffarten:
      • Super E5
      • Super E10
      • Diesel

    Ebenso bevollmächtigen Sie den Preismelder, alle Rückmeldungen der MTS-K entgegenzunehmen.

    Online-Dienst

    Registrierungsbogen Meldepflichtiger

    ID: B100019_127896726

    Beschreibung

    Sie können das Formular für die Registrierung bei der MTS-K nutzen. Sie machen die allgemeinen Angaben zu Ihren Stammdaten und, falls gewünscht, Angaben zu einem Preismelder.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • keine Identifizierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16
    53113 Bonn

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Erstmalige Angaben zum Preismelder können Sie im Formular Registrierungsbogen Meldepflichtiger machen.

    • Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Senden Sie das Formular elektronisch ab.
    • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.

    Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren und in diesem Rahmen Angaben zum Preismelder machen:

    • Tragen Sie Ihre Angaben zum Preismelder in den elektronischen Registrierungsbogen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ein.
    • Es wird ein PDF erzeugt, das Sie ausdrucken und an die MTS-K senden.
    • Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.

    Fristen

    Sie müssen die Daten umgehend übermitteln, wenn der Preismelder für Sie tätig wird.

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt ab von: der Vollständigkeit der Angaben Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 16.03.2026

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2026

    Stichwörter

    Preismelder, Erfüllungsgehilfe, Diesel, Preissetzungshoheit, E 5, Mineralölunternehmen, Markttransparenzstelle, Tankstelleninhaber, E 10, PHI, Tankstelle, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Tankstelleninhaberin, BKartA

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de