Änderungen von Preisen für Kraftstoffe als Preishoheitsinhaber (PHI) an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln

    Wenn Sie über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe an Tankstellen verfügen, müssen Sie jede Änderung der Kraftstoffpreise sofort an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) melden. Dafür nutzen Sie die Mobilithek.

    Beschreibung

    Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich jederzeit über die aktuellen Kraftstoffpreise an allen Tankstellen in Deutschland zu informieren.

    Dafür müssen alle Änderungen der Kraftstoffpreise umgehend gemeldet werden. Das betrifft die Preise für die Kraftstoffarten:

    • Super E5
    • Super E10
    • Diesel

    Sie sind gegenüber der MTS-K meldepflichtig, wenn Sie über die Preissetzungshoheit verfügen, also die Preise festsetzen als:

    • Mineralölunternehmen, das die Kraftstoffpreise vorgibt, oder
    • Betreiberin oder Betreiber einer Tankstelle, die oder der die Preise selbst bestimmt

    Die Meldepflicht bezieht sich auf öffentliche Tankstellen, die für alle Fahrerinnen und Fahrer ohne Einschränkung zugänglich sind. Sie können sich von der Meldepflicht befreien lassen, wenn Sie unter die sogenannte Bagatellgrenze fallen. Das ist der Fall, wenn Sie an Ihrer Tankstelle nicht mehr als 750 Kubikmeter Kraftstoff im Jahr durchsetzen.

    Für die Meldung nutzen Sie die Mobilithek, die Onlinemeldeplattform des Bundes. Dort nimmt die MTS-K ihre Daten entgegen. Sie müssen die Preisänderungen unter Angabe des Änderungszeitpunktes innerhalb von 5 Minuten übermitteln. Änderungszeitpunkt bedeutet, dass die Änderung an der Zapfsäule wirksam wird.

    Da die Mobilithek die gemeldeten Daten nicht dauerhaft speichert, müssen Sie mindestens einmal in der Woche Ihre Preisdaten melden, auch wenn sich diese nicht verändert haben.

    Wenn Sie die Meldung nicht selbst vornehmen können oder möchten, beauftragen Sie einen Preismelder. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Dienstleister.

    Online-Dienst

    Mobilithek für Preishoheitsinhaber (PHI)

    ID: B100019_127540733

    Beschreibung

    Sie können als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) in der Mobilithek ein Nutzerkonto anlegen eine Organisation anlegen Ihr Grund- und Preisdatenangebot anlegen und der MTS-K zugänglich machen wöchentlich Grunddaten melden

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16
    53113 Bonn

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe.
    • Sie sind bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert.
    • Sie sind als Nutzerin oder Nutzer bei der Mobilithek registriert.
    • Sie haben unter Ihrem Nutzerkonto in der Mobilithek eine Organisation angelegt.
    • Ihre Tankstelle verfügt über eine eindeutige Nummer in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
    • Sie haben unter ihrer Organisation ein Preisdatenangebot angelegt und der MTS-K zugänglich gemacht.
    • Sie ändern einen oder mehrere Kraftstoffpreise für
      • Super E5
      • Super E10
      • Diesel

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf gegen die Preisdatenmeldepflicht existiert nicht.

    Gegen die Allgemeinverfügung der MTS-K, die für alle registrierten Meldepflichtigen regelt, dass für die Meldung die Mobilithek zu nutzen ist und wie dies zu geschehen hat, kann Widerspruch eingelegt werden.

    Gegen den Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Für die automatisierte Übermittlung der Kraftstoffpreise nutzen Sie die Mobilithek. Hierfür müssen Sie sich dort als Nutzerin oder Nutzer registrieren.
    • Sie legen unter Ihrem Nutzerkonto eine Organisation an, unter der Sie alle Grund- und Preisdaten zu Ihren Tankstellen an die MTS-K melden.
    • Unter Ihrer Organisation legen Sie ein Datenangebot für die Preisdaten ihrer Tankstellen an und machen dieses der MTS-K zugänglich.
    • An das Datenangebot übermitteln Sie automatisiert über eine Schnittstelle ein Datenpaket mit aktuellen Daten.
    • Das Datenpaket enthält:
      • den Namen Ihrer Organisation
      • die GUIDs Ihrer Tankstellen
      • die Preisdaten zu Ihren Tankstellen zu den Kraftstoffen Super E5, Super E10 und PKW-Diesel
      • gegebenenfalls Aktualisierungen zu den Grunddaten wie vorübergehend abweichende Öffnungszeiten, zum Beispiel an Feiertagen
    • Bei jeder Änderung der im Datenpaket enthaltenen Daten übermitteln Sie ein aktuelles, vollständiges Datenpaket, das auch die Daten enthält, die sich nicht geändert haben.  
    • Sie geben die Preise in Euro mit 3 Nachkommastellen an, getrennt durch einen Punkt ohne Angabe der Währung, zum Beispiel 1.539.

    Fristen

    Sie müssen jede Änderung der Kraftstoffpreise spätestens nach 5 Minuten melden, nachdem die Änderung an der Zapfsäule wirksam wurde.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie Ihre Preisdaten an die Mobilithek übermitteln, stehen diese der MST-K innerhalb einer Minute zur Verfügung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, kann die MTS-K ein Bußgeld gegen Sie verhängen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 16.03.2026

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2026

    Stichwörter

    Tankstelle, BKartA, Markttransparenzstelle, Tankstelleninhaberin, E 5, Preishoheitsinhaberin, Meldung, E 10, Preissetzungshoheit, Kraftstoffpreis, Literpreis, Diesel, Preismelder, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Tankstelleninhaber, Mineralölunternehmen, PHI

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English