Grunddaten von Tankstellen übermitteln

    Wenn Sie gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) meldepflichtig sind, übermitteln Sie die Grund- und Preisdaten zu Ihren Tankstellen über die Mobilithek. Die Grunddaten übermitteln Sie einmal wöchentlich.

    Beschreibung

    Wenn Sie über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe verfügen, müssen Sie sich bei der Mobilithek als Nutzerin oder Nutzer registrieren, um Ihrer Meldepflicht nachzukommen.

    Die Mobilithek ist eine Onlinemeldeplattform des Bundes für den Austausch von Mobilitäts- und Verkehrsdaten. Die MTS-K nimmt Ihre Daten dort entgegen.

    Zu den Grunddaten gehören:

    • Name und Marke der Tankstelle
    • Standort der Tankstelle mit Angabe der
      • Geo-Koordinaten
      • Adresse
    • Öffnungszeiten

    Die MTS-K kann dann Ihre Meldungen der Grunddaten und von Preisänderungen anhand Ihres Organisationsnamens zuordnen.

    Da die Mobilithek die gemeldeten Daten nicht dauerhaft speichert, müssen Sie mindestens einmal in der Woche Ihre Grunddaten erneut melden.

    Online-Dienst

    Mobilithek für Preishoheitsinhaber (PHI)

    ID: B100019_127540733

    Beschreibung

    Sie können als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) in der Mobilithek ein Nutzerkonto anlegen eine Organisation anlegen Ihr Grund- und Preisdatenangebot anlegen und der MTS-K zugänglich machen wöchentlich Grunddaten melden

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16
    53113 Bonn

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über die Preissetzungshoheit für Kraftstoffe.
    • Sie sind bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert.
    • Ihre Tankstelle verfügt über eine eindeutige Nummer in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
    • Sie sind als Nutzerin oder Nutzer bei der Mobilithek registriert.
    • Sie haben unter ihrem Nutzerkonto eine Organisation angelegt.
    • Sie haben unter Ihrer Organisation ein Grunddatenangebot angelegt und der MTS-K zugänglich gemacht.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Ein Rechtsbehelf gegen die Grunddatenmeldepflicht existiert nicht.

    Gegen die Allgemeinverfügung der MTS-K-, die für alle registrierten Meldepflichtigen regelt, dass für die Meldung die Mobilithek zu nutzen ist und wie dies zu geschehen hat, kann Widerspruch eingelegt werden.

    Gegen den Widerspruchsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Sie gehen auf die Internetseite der Mobilithek und öffnen den Online-Dienst.
    • Sie geben Ihre E-Mail-Adresse an.
    • Die Mobilithek sendet Ihnen einen Bestätigungslink, mit dem Sie ein kostenloses Nutzerkonto anlegen können.
    • Sie legen unter ihrem Nutzerkonto eine Organisation an.
    • Sie legen unter Ihrer Organisation ein Grunddatenangebot für Ihre Tankstellen an und machen dieses der MTS-K zugänglich.
    • Sie übermitteln über das Grunddatenangebot automatisiert einmal wöchentlich ein Datenpaket mit den Grunddaten zu Ihren Tankstellen.

    Fristen

    Sie müssen sich bei der Mobilithek registrieren und dort eine Organisation anlegen, bevor Sie Grunddaten für Ihre Tankstellen melden können.

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 25.02.2026

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Stichwörter

    Änderung, Literpreis, Preissetzungshoheit, PHI, Markttransparenzstelle, Kraftstoffpreis, E 5, Preismelder, Diesel, Tankstelleninhaberin, Preishoheitsinhaberin, Mineralölunternehmen, Tankstelle, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, BKartA, E 10, Tankstelleninhaber, Grunddaten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de