Änderung von Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen
Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) und sind dort registriert. Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie der MTS-K sofort mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie als Preishoheitsinhaber bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert sind und sich Ihre Stammdaten ändern, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, müssen Sie dies der MTS-K umgehend mitteilen.
Zu den Stammdaten gehören:
- Ihr Name
- Ihre Anschrift im Inland
- Name mindestens einer Kontaktperson
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Firma
- gegebenenfalls Name einer vertretungsberechtigten Person
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls Faxnummer
Online-Dienst
Mitteilungen und Anträge von Preishoheitsinhabern (PHI) gegenüber der MTS-K online abgeben
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 9499-525
Fax: +49 228 9499-400
Internet
erforderliche Unterlagen
- Änderungsmitteilung
- gegebenenfalls:
- Nachweise über Änderungen
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Ihre Stammdaten haben sich geändert.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Änderungen Ihrer Stammdaten online, per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Geben Sie Ihre neuen Stammdaten ein.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die Änderungen und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Wenn Sie die Änderung per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Sie teilen der MTS-K die Änderungen Ihrer Stammdaten in einem formlosen Schreiben mit.
- Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Aktenzeichen.
- Schicken Sie das Schreiben per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 26.02.2026
Stichwörter
PHI, Preissetzungshoheit, Markttransparenzstelle, Tankstelleninhaberin, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Diesel, Tankstelleninhaber, Mineralölunternehmen, Tankstelle, Preishoheitsinhaberin, BKartA, Preismelder, E 5, E 10