Änderung von Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen
Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) und sind dort registriert. Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie der MTS-K sofort mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie als Preishoheitsinhaber bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) registriert sind und sich Ihre Stammdaten ändern, die Sie bei der Registrierung angegeben haben, müssen Sie dies der MTS-K umgehend mitteilen.
Zu den Stammdaten gehören:
- Ihr Name
- Ihre Anschrift im Inland
- Name mindestens einer Kontaktperson
- Telefonnummer
- gegebenenfalls Firma
- gegebenenfalls Name einer vertretungsberechtigten Person
- gegebenenfalls E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls Faxnummer
Online-Dienst
Mitteilungen und Anträge von Preishoheitsinhabern (PHI) gegenüber der MTS-K online abgeben
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
Ansprechpartner
Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Hausanschrift
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 9499-525
Fax: +49 228 9499-400
Internet
erforderliche Unterlagen
- Änderungsmitteilung
- gegebenenfalls:
- Nachweise über Änderungen
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
Voraussetzungen
- Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
- Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
- Ihre Stammdaten haben sich geändert.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Verfahrensablauf
Sie können der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Änderungen Ihrer Stammdaten online, per Post, E-Mail oder Fax mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online übermitteln:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
- Geben Sie Ihre neuen Stammdaten ein.
- Laden Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen hoch.
- Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
- Die MTS-K prüft die Änderungen und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Wenn Sie die Änderung per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:
- Sie teilen der MTS-K die Änderungen Ihrer Stammdaten in einem formlosen Schreiben mit.
- Nennen Sie in dem Schreiben Ihr Aktenzeichen.
- Schicken Sie das Schreiben per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
- Die MTS-K prüft Ihre Angaben und meldet sich im Falle von Rückfragen bei Ihnen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
2 Wochen bis 3 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 26.02.2026
Stichwörter
E 10, Diesel, Tankstelle, Preissetzungshoheit, Markttransparenzstelle, Tankstelleninhaberin, Tankstelleninhaber, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Preishoheitsinhaberin, E 5, PHI, BKartA, Preismelder, Mineralölunternehmen