Berufsorientierungspraktikum für junge Menschen Bewilligung
    99007053017000

    Kostenerstattung im Rahmen eines Berufsorientierungspraktikum beantragen

    Das Berufsorientierungspraktikum unterstützt Sie dabei, einen vertieften Einblick in den jeweiligen Ausbildungs- oder dualen Studienberuf zu erhalten. Sie können sich praxisnah über die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen in einem Betrieb informieren.

    Beschreibung

    In einem Berufsorientierungspraktikum können Sie einen vertieften Einblick in Ausbildungs- oder duale Studienberufe erhalten. Sie lernen einen oder mehrere Berufe kennen und finden heraus, ob der jeweilige Beruf zu Ihnen passt. Damit verschaffen Sie sich eine gute Grundlage, um Ihre Berufswahl zu treffen.

    Das Berufsorientierungspraktikum dauert mindestens 1 bis maximal 6 Wochen bei einem Arbeitgeber.

    Wenn Sie ein Berufsorientierungspraktikum absolvieren, können individuelle Kosten, wie zum Beispiel Fahrkosten, Kosten für Arbeitskleidung oder gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten, erstattet werden. Die Übernahme müssen Sie vor Beginn des Berufsorientierungspraktikums beantragen.

    Online-Dienst

    eService "Berufsorientierungspraktikum" der Bundesagentur für Arbeit (BA)

    ID: B100019_127996962

    Beschreibung

    Der eService "Berufsorientierungspraktikum" bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge sowie weitere Dokumente und Nachweise online zu übermitteln. Benötigte Formulare werden hierbei als ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500(Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit; gebührenfrei)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
      • Den Antrag müssen Sie vor dem Beginn des Berufsorientierungspraktikums bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen.

    Voraussetzungen

    Ob Sie zum förderfähigen Personenkreis gehören, prüft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Sie können gefördert werden, wenn Sie

    • Ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben,
    • keine Schule in Vollzeit besuchen und
    • ausbildungsuchend gemeldet sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der erste Schritt zu einem Berufsorientierungspraktikum ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft.

    Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.

    Sie müssen die Förderung eines Berufsorientierungspraktikum bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen, bevor Sie das Praktikum beginnen.

    Sobald die Beraterin oder der Berater eine Entscheidung getroffen hat, kann Ihre Beratungs- oder Integrationsfachkraft Sie für den eService "Berufsorientierungspraktikum" freischalten.

    In der Regel haben Sie wichtige Rahmenbedingungen bereits mit dem Betrieb geklärt:

    • Ort
    • Termin
    • die für Sie interessanten Ausbildungsberufe
    • die Dauer des geplanten Berufsorientierungspraktikums

    Sie können den Erklärungsbogen zur Erstattung eventuell anfallender Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung oder sonstige Aufwendungen per Post oder online über den eService "Berufsorientierungspraktikum" stellen:

    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Geben Sie hier den Namen und die Anschrift des Betriebes, und den Beginn und das Ende des Berufsorientierungspraktikums an
    • Schicken Sie den Antrag ab.

    Fristen

    Antragsfrist: Sie müssen das Berufsorientierungspraktikum vor dem Praktikumsbeginn beantragen. Beginnen Sie mit dem Praktikum, ohne dass dies zuvor genehmigt wurde, müssen Sie etwaige Kosten selbst tragen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19.03.2026

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2026

    Stichwörter

    Berufswahl, Betriebliche Ausbildung, Schulabgänger, Nichtschülerinnen, Berufsorientierung, Nichtschüler, Schulabgängerinnen, Praktikum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de