Mobilitätsförderung zur Ausbildungsaufnahme in Verbindung mit einem Wohnortwechsel beantragen
Wenn Sie Ihr bisheriges Wohnumfeld verlassen, um eine Ausbildung in einer anderen Region anzufangen, können Sie einen Mobilitätszuschuss erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie in Ihrer Heimatregion keinen passenden Ausbildungsplatz finden, kann die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region eine Möglichkeit sein, Ihren Berufswunsch zu realisieren.
Der Mobilitätszuschuss unterstützt Sie dabei, Ihr bisheriges Wohnumfeld zu verlassen, wenn Sie planen, eine Ausbildung in einer anderen Region anzufangen.
Die Förderung umfasst die Kostenübernahme in Höhe von 2 Familienheimfahrten pro Monat während des 1. Ausbildungsjahres.
Online-Dienst
eService "Mobilitätszuschuss" der Bundesagentur für Arbeit (BA)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 800 4555500(Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit; gebührenfrei)
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Mobilitätszuschuss
- Der Antrag muss spätestens am Tag vor dem Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfolgen, das für den Wohnsitz zuständig ist, den Sie vor Ihrem Umzug bewohnt haben.
- Ausbildungsvertrag
Voraussetzungen
Sie können gefördert werden, wenn
- Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung aufnehmen,
- der Weg zu Ihrer Ausbildungsstelle und zurück ohne Umzug in der Regel mehr als 2 Stunden dauern würde und
- Sie für die Aufnahme der Berufsausbildung daher umziehen müssen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Der erste Schritt zu einem Mobilitätszuschuss ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft. Mit dieser müssen Sie die Option einer Förderung vereinbaren. Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.
Sobald die Beratungs- oder Integrationsfachkraft eine Entscheidung getroffen hat, kann sie Sie für den eService "Mobilitätszuschuss" freischalten.
Vor dem Ausbildungsbeginn müssen Sie einen Antrag auf Mobilitätszuschuss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen.
Sie können den Antrag per Post oder online über den eService "Mobilitätszuschuss" einreichen:
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Schicken Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ab.
- Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, können Sie diese über die Antragsübersicht in Ihrem Profil bei dem jeweiligen Antrag hochladen.
- Die zuständige Beratungs- oder Integrationsfachkraft prüft und entscheidet dann über den Antrag.
- Sie erhalten einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
Fristen
Antragsfrist: Sie müssen den Mobilitätszuschuss vor dem Ausbildungsbeginn beantragen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19.03.2026
Stichwörter
Zuschuss, Fahrkosten, Mobilitätszuschuss, Betriebliche Berufsausbildung, Ausbildungsaufnahme, anerkannter Ausbildungsberuf, Tagespendelbereich, Auszubildender, Familienheimfahrt