Mobilitätszuschuss für Auszubildende Bewilligung
    99007052017000

    Mobilitätsförderung zur Ausbildungsaufnahme in Verbindung mit einem Wohnortwechsel beantragen

    Wenn Sie Ihr bisheriges Wohnumfeld verlassen, um eine Ausbildung in einer anderen Region anzufangen, können Sie einen Mobilitätszuschuss erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Ihrer Heimatregion keinen passenden Ausbildungsplatz finden, kann die Aufnahme einer Ausbildung in einer anderen Region eine Möglichkeit sein, Ihren Berufswunsch zu realisieren.

    Der Mobilitätszuschuss unterstützt Sie dabei, Ihr bisheriges Wohnumfeld zu verlassen, wenn Sie planen, eine Ausbildung in einer anderen Region anzufangen.

    Die Förderung umfasst die Kostenübernahme in Höhe von 2 Familienheimfahrten pro Monat während des 1. Ausbildungsjahres.

    Online-Dienst

    eService "Mobilitätszuschuss" der Bundesagentur für Arbeit (BA)

    ID: B100019_127996956

    Beschreibung

    Der eService bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge sowie weitere Dokumente und Nachweise zum Mobilitätszuschuss online zu übermitteln. Benötigte Formulare werden hierbei als ausfüllbare PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Arbeitnehmer-Hotline

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 800 4555500(Service-Hotline der Bundesagentur für Arbeit; gebührenfrei)

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Mobilitätszuschuss
      • Der Antrag muss spätestens am Tag vor dem Ausbildungsbeginn bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erfolgen, das für den Wohnsitz zuständig ist, den Sie vor Ihrem Umzug bewohnt haben.
    • Ausbildungsvertrag

    Voraussetzungen

    Sie können gefördert werden, wenn

    • Sie eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung aufnehmen,
    • der Weg zu Ihrer Ausbildungsstelle und zurück ohne Umzug in der Regel mehr als 2 Stunden dauern würde und
    • Sie für die Aufnahme der Berufsausbildung daher umziehen müssen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der erste Schritt zu einem Mobilitätszuschuss ist ein Beratungsgespräch bei Ihrer Beratungs- oder Integrationsfachkraft. Mit dieser müssen Sie die Option einer Förderung vereinbaren.  Wenn Sie noch keine Beratungs- oder Integrationsfachkraft haben, müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter melden.

    Sobald die Beratungs- oder Integrationsfachkraft eine Entscheidung getroffen hat, kann sie Sie für den eService "Mobilitätszuschuss" freischalten.

    Vor dem Ausbildungsbeginn müssen Sie einen Antrag auf Mobilitätszuschuss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter stellen.

    Sie können den Antrag per Post oder online über den eService "Mobilitätszuschuss" einreichen:

    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Schicken Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ab.
    • Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen, können Sie diese über die Antragsübersicht in Ihrem Profil bei dem jeweiligen Antrag hochladen.
    • Die zuständige Beratungs- oder Integrationsfachkraft prüft und entscheidet dann über den Antrag.
    • Sie erhalten einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Antragsfrist: Sie müssen den Mobilitätszuschuss vor dem Ausbildungsbeginn beantragen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19.03.2026

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2026

    Stichwörter

    Zuschuss, Fahrkosten, Mobilitätszuschuss, Betriebliche Berufsausbildung, Ausbildungsaufnahme, anerkannter Ausbildungsberuf, Tagespendelbereich, Auszubildender, Familienheimfahrt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de