Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) Gewährung
    99400390080000

    Zuschuss zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) als juristische Person beantragen

    Juristische Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Finanzierung von Beratungsangeboten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)

    Beschreibung

    Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät alle Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen sowie deren Angehörige kostenlos und bundesweit in allen Fragen zu Rehabilitation und Teilhabe.

    Als juristische Person können Sie einen Zuschuss zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten Ihrer EUTB-Angebote beantragen. Mit der Bewilligung Ihres Antrags können Sie als Träger von Beratungsangeboten tätig werden.

    Der Zuschuss kann Ihnen unter Auflagen und Bedingungen oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn eine abschließende Beurteilung des Antrags noch nicht möglich ist.

    Online-Dienst

    Anträge auf Zuschüsse zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) online abgeben

    ID: B100019_115098051

    Beschreibung

    Das Online-Portal ProDaBa bietet die Möglichkeit, alle Anträge zur EUTB online anzulegen, auszufüllen und mit Unterlagen einzureichen. Das betrifft die Anträge auf Zuschuss sowie den Tätigkeitsnachweis und die Belegliste.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gesellschaft für soziale Unternehmungsberatung mbH (gsub), Bereich Fördermittelmanagement, Abteilung Administration EUTB

    Adresse

    Hausanschrift

    Kontakt ausschließlich postalisch, telefonisch und per E-Mail

    Kronenstraße 6

    10117 Berlin

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Fax: +49 30 28409210

    Telefon Festnetz: +49 30 554533724

    E-Mail: EUTBV@gsub.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Übersicht über die Personal- und Sachausgaben, getrennt nach Kalenderjahren aufgegliedert

    Voraussetzungen

    • Antragsstellende müssen juristische Personen mit Sitz in Deutschland sein.
    • Sie erfüllen die Voraussetzungen nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV).
    • Sie sind zuverlässig.
    • Sie sind fachlich geeignet.
    • Ihre Angebote sind niedrigschwellig und behinderungsübergreifend.
    • Sie stellen die Unabhängigkeit der Beratenden sicher.
    • Ihr Beratungsangebot folgt nicht dem Zweck der Gewinnerzielung.
    • Das dem jeweiligen Bundesland zugeordnete Arbeitszeitenkontingent wird nicht ausgeschöpft, so dass nach der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) eine Finanzierung der Zuschüsse möglich ist.
    • Es liegt kein regionales Überangebot für die zu beantragende Beratungsleistung vor.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen den Zuschuss über das ProDaBa-Antragsportal der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatungen (gsub).
    • Bei der ersten Nutzung müssen Sie sich einmalig registrieren.
    • Sie rufen das für sie relevante Verfahren auf.
    • Ihre Unterlagen laden Sie direkt in dem Portal hoch.
    • Nach Zuteilung der Vollzeitäquivalente werden die Anträge an die zuständigen Landesbehörden mit der Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 6 Wochen weitergeleitet.
    • Insgesamt kann das Antragsverfahren bis zu 3 Monate dauern.
    • Der Bescheid wird Ihnen digital und rechtssicher in Ihrem Portal-Postfach bereitgestellt.
    • Ein paralleler Versand des Bescheids auf dem Postweg entfällt.
    • Sie erhalten eine Nachricht, sobald der Bescheid eingestellt wird.
    • Über diesen Weg erfolgen auch die Rückmeldungen, falls Sie weitere Unterlagen wie zum Beispiel Tätigkeitsnachweise einreichen müssen.
    • Sie haben bei Bedarf die Möglichkeit, über das Portal ein digitales Widerspruchsverfahren zu nutzen.

    Fristen

    • Antragsfrist: Den Antrag müssen Sie bis zum 31. März des Kalenderjahres vor Beginn der jeweiligen Bewilligungsperiode stellen.
    • Widerspruchsfrist: Sie können 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 3 Monate (Die Antragsbearbeitung erfolgt zum 1. April des jeweiligen Kalenderjahres, unabhängig davon, wann der Antrag eingereicht wurde.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 03.12.2025

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2025

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English