Befreiung von der Meldepflicht Befreiung
    99070012010000

    Befreiung von der Pflicht zur Übermittlung von Grunddaten für Tankstellen und Preisänderungen von Kraftstoffen beantragen

    Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K). Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie über die Preissetzungshoheit bei einer Tankstelle verfügen, können Sie sich von Ihrer Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) befreien lassen. Die Voraussetzung ist, dass:

    • die betreffende Tankstelle in dem vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 und Diesel durchgesetzt hat oder
    • die Einhaltung der Meldepflicht eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

    Wenn Sie für weitere Tankstellen mit höherem Gesamtdurchsatz die Preise setzen, bleibt für diese die Meldepflicht bestehen.

    Die MTS-K hebt die Befreiung wieder auf, wenn Ihr Gesamtdurchsatz 750 Kubikmeter überschreitet.

    Online-Dienst

    Mitteilungen und Anträge von Preishoheitsinhabern (PHI) gegenüber der MTS-K online abgeben

    ID: B100019_127540732

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Friedrich-Straße 16
    53113 Bonn

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag wegen Unterschreitens der Bagatellgrenze (Bagatellbefreiung):
      • Antrag
      • Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie an der betreffenden Tankstelle im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 750 Kubikmeter der Kraftstoffarten E5, E10 und Diesel durchgesetzt haben:
        • Testat eines Steuerberaters (Gesamtdurchsatz) oder
        • Gesamtrechnung (Belieferungsmenge) oder
        • Zusammenfassung der Einzelrechnungen oder Lieferscheine (Belieferungsmenge)
    • Antrag wegen unzumutbarer Härte (Härtefallbefreiung):
      • Antrag
      • Begründung und Belege, dass eine Preismeldung für Sie eine unzumutbare Härte darstellt

    Voraussetzungen

    • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
    • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
    • Die Tankstelle, die befreit werden soll, hat im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 750 Kubikmetern der Kraftstoffarten Super E5, Super E10 oder Diesel durchgesetzt oder
    • die Preismeldung bedeutet eine unzumutbare Härte für Sie.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Weitere Informationen zum Widerspruch finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie können die Befreiung von der Meldepflicht online, per Post, E-Mail oder Fax bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beantragen.

    Wenn Sie die Befreiung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
    • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
    • Die MTS-K prüft die eingereichten Unterlagen und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post.

    Wenn Sie die Bagatellbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:

    • Sie teilen der MTS-K in einem formlosen Schreiben mit, für welche Tankstellen Sie eine Befreiung beantragen möchten. Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle folgende Angaben:
      • Name
      • Adresse
      • Gesamtdurchsatz an Kraftstoffen im vorherigen Kalenderjahr
      • Unternehmenskennzeichen und Tankstellen-ID in Form eines Globally Unique Identifier (GUID).
    • Fügen Sie für jede Tankstelle Nachweise für den Gesamtdurchsatz im vergangenen Kalenderjahr bei.
    • Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K).
    • Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post.

    Wenn Sie die Härtefallbefreiung per Post, E-Mail oder Fax beantragen:

    • Teilen Sie der MTS-K mit, warum die Meldung von Preisänderungen für Sie eine unzumutbare Härte darstellt.
    • Machen Sie dabei zu jeder Tankstelle, für die Sie meldepflichtig sind, folgende Angaben:
      • Name
      • Adresse
      • Unternehmenskennzeichen und GUID
    • Schicken Sie das Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax an die MTS-K.
    • Die MTS-K prüft Ihren Antrag und meldet sich im Falle von Rückfragen oder Nachforderungen bei Ihnen.
    • Sie erhalten einen Bescheid per Post.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    6 Wochen bis 6 Monate (Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Art des Anliegens, der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K. Ohne Ihre ausreichende Mitwirkung kann die Bearbeitungszeit 6 Monate deutlich überschreiten.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Steigt der Gesamtdurchsatz der Kraftstoffarten E5, E10 oder Diesel an einer befreiten Tankstelle in einem Kalenderjahr auf mehr als 750 Kubikmeter, sind Sie verpflichtet, dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe mitzuteilen.
    • Sie können auch freiwillig auf eine Befreiung verzichten, obwohl Sie unter die Bagatellgrenze fallen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) am 26.02.2026

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2026

    Stichwörter

    Tankstelle, Preissetzungshoheit, BKartA, Tankstelleninhaberin, Diesel, Befreiung von der Meldepflicht, Härtefall, PHI, Tankstelleninhaber, unzumutbare Härte, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Befreiung, E 5, Durchsatz, Preismelder, 750 Kubikmeter, E 10, Markttransparenzstelle, Mineralölunternehmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de