Fahrzeugregisterauskunft Erteilung für berechtigte Personen
    99036043001001

    Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft beantragen

    Sie können zu Fahrzeugen, die bei der Zulassungsbehörde registriert sind, eine Auskunft zu Fahrzeugdaten und -halterinnen oder -haltern beantragen. Sie müssen Ihre Anfrage begründen.

    Beschreibung

    Wenn Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt sind oder im Straßenverkehr ein Schaden entsteht, kann es sein, dass Sie die Daten von Fahrzeugen oder Halterinnen beziehungsweise Haltern benötigen. Dies gilt auch, wenn Sie zum Beispiel mit dem Fahrrad oder zu Fuß am Straßenverkehr teilnehmen.

    Dafür können Sie eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen

    • bei der örtlichen Zulassungsbehörde des betreffenden Fahrzeugs oder
    • über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

    Sie können eine einfache oder eine erweiterte Fahrzeugregisterauskunft beantragen.

    Eine einfache Fahrzeugregisterauskunft ist anhand eines Fahrzeugkennzeichens oder einer Fahrzeug-Identifizierungsnummer möglich. Sie erhalten Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeugdaten sowie Daten zu Halterinnen und Haltern. Die Auskunft beinhaltet zum Beispiel folgende Daten:

    • Name, bei juristischen Personen oder Behörden: Name oder Bezeichnung
    • Anschrift
    • Ordens- und Künstlername
    • Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
    • Name und Anschrift des Versicherers
    • Nummer des Versicherungsscheins, oder, falls diese noch nicht gespeichert ist, Nummer der Versicherungsbestätigung
    • Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für die Halterin oder den Halter
    • Fahrzeugkennzeichen

    Sie müssen erklären, dass Sie diese im Zusammenhang mit einem Unfall oder einem Schaden für eine versicherungstechnische oder juristische Auseinandersetzung benötigen. Gegebenenfalls müssen Sie dies nachweisen.

    In Einzelfällen ist eine erweiterte Fahrzeugregisterauskunft möglich. Im Gegensatz zur einfachen Fahrzeugregisterauskunft ist diese auch anhand von Personalien der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters möglich. Sie erhalten Auskünfte über weitere Fahrzeugdaten sowie Daten von Halterinnen und Haltern, zum Beispiel

    • Geburtsname
    • Tag sowie Staat und Ort der Geburt
    • Geschlecht
    • Beruf oder Gewerbe

    Hierfür müssen Sie Ihre besonderen Gründe nachweisen. 

    Sie können eine Auskunft beantragen, wenn ein Schaden eintritt, egal, ob Sie diesen verursacht haben oder eine andere Person. Der Schaden kann sowohl während einer Fahrt als auch beim Parken entstanden sein. Dabei ist es unerheblich, ob er im öffentlichen Straßenraum oder auf einem privaten Gelände oder Grundstück stattgefunden hat.

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Sachgebiet 223

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für den Antrag über die örtliche Zulassungsbehörde oder das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) müssen Sie folgende Angaben machen.

    Für die einfache Registerauskunft:

    • formloser Antrag, der beinhaltet:
      • Fahrzeugkennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des betreffenden Fahrzeugs, die Sie zum Beispiel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld E finden
      • Zeitpunkt und Ort des Unfalls oder Schadens
      • Sachverhaltsdarstellung (Darlegungserfordernis)
      • glaubhafte Erklärung, dass die Daten für versicherungstechnische oder juristische Folgen nötig sind

    Für die erweiterte Registerauskunft:

    • formloser Antrag, der beinhaltet:
      • Personalien der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters oder Fahrzeugkennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) des betreffenden Fahrzeugs, die Sie zum Beispiel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld E finden
      • Zeitpunkt und Ort des Unfalls oder Schadens
      • Sachverhaltsdarstellung (Glaubhaftmachung)
      • glaubhafte Erklärung
        • dass die Daten zur Verfolgung von Rechtsansprächen nötig sind oder für eine Privatklage wegen Verstößen im Straßenverkehr
        • glaubhafte Erklärung, dass die Daten auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verfügbar sind
      • entsprechende Nachweise

    Voraussetzungen

    Sie erklären und belegen in einer Sachverhaltsdarstellung glaubhaft, dass Sie die Daten zur Verfolgung Ihrer Rechtsansprüche benötigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie schuldhaft oder nicht schuldhaft an einem Unfall oder Schaden im Straßenverkehr beteiligt sind.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Fahrzeugregisterauskunft können Sie stellen

    • über das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder
    • bei der kennzeichenführenden örtlichen Zulassungsbehörde des betreffenden Fahrzeugs.

    Wenn Sie die Auskunft beim ZFZR beantragen, müssen Sie Ihren Antrag schriftlich stellen:

    • Reichen Sie einen formlosen Antrag ein.
    • Nennen Sie die erforderlichen Angaben.
    • Senden Sie Ihren Antrag per Post oder per E-Mail an das Kraftfahrt-Bundesamt.
    • Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post. Zahlen Sie die Gebühren.
    • Sie erhalten die beantragte Auskunft per Post.

    Wenn Sie die Auskunft über die kennzeichenführende örtliche Zulassungsbehörde des betreffenden Fahrzeugs beantragen möchten, informieren Sie sich dort über das jeweilige Verfahren.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer des Antrags im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beträgt in der Regel zwischen 10 und 12 Wochen. 
    • Über die Bearbeitungsdauer in den örtlichen Zulassungsbehörden informieren Sie sich jeweils dort.

    Kosten

    Die Auskunft bei den Zulassungsbehörden sowie aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) beträgt je angefragtes Kraftfahrzeug und Anhänger 5,10 EUR.: Gebühr 5,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr (BMV) am 27.11.2025

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2025

    Stichwörter

    Zentrales Fahrzeugregister, Fahrzeughalter, Fahrzeug Auskunft, Fahrzeug Schaden Auskunft, Fahrzeug Daten, Auskunft zur Fahrzeughalterin, Halterauskunft, Fahrzeugauskunft, Fahrzeug Personalien, Fahrzeugdaten, Fahrzeug Identifizierung, Auto Unfall Auskunft, Fahrzeughalterin

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Deutsch

    Sprache: de