Sortenschutz beantragen
Den Sortenschutz für eine neu entdeckte oder gezüchtete Pflanzensorte beantragen Sie beim Bundessortenamt (BSA).
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Pflanzensorte gezüchtet oder entdeckt haben, können Sie beim Bundessortenamt (BSA) den Sortenschutz beantragen. Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht und schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.
Eine Pflanzensorte ist schutzfähig, wenn sie eine Sortenbezeichnung besitzt, die eingetragen werden kann. Darüber hinaus muss sie:
- sich von anderen Pflanzensorten unterscheiden,
- homogen,
- beständig und
- neu sein.
Das BSA prüft auf Ihren Antrag hin, ob alle diese Bedingungen erfüllt sind.
Erhalten Sie den Sortenschutz, sind nur Sie berechtigt, Pflanzen, Pflanzenteile oder Samen der geschützten Sorte zu gewerblichen Zwecken:
- in Verkehr zu bringen,
- zu erzeugen,
- einzuführen und
- aufzubewahren.
Online-Dienst
Schutz einer neuen Pflanzensorte online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Ansprechpartner
Bundessortenamt (BSA)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 610440
30604 Hannover
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 68 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haberhof
Linie:- Bus: 125
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 15:30 Uhr Do. 08:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 14:30 Uhr
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweise ist möglich: Überweisung
Bankverbindung
Bundessortenamt
Empfänger: Bundessortenamt
IBAN: DE38 8600 0000 0086 0010 40
BIC: MARKDEF1860
Bankinstitut: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig
Stichwörter
BSA
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Technischer Fragebogen (im Antragsformular enthalten)
- Vollmacht, wenn eine verfahrensvertretende Person oder bevollmächtigte Person bestellt wird
Voraussetzungen
- Sie können den Sortenschutz nur beantragen, wenn:
- Sie oder Ihr Unternehmen in Deutschland wohnen oder hier Ihren Sitz haben.
- Sie oder Ihr Unternehmen aus einem anderen Land kommen sowie einen Vertrag mit Deutschland haben oder Mitglied in einem Verband sind.
- Sie aus einem anderen Land kommen, in welchem deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ähnliche Rechte zugestanden werden.
- Wenn Sie in keinem Vertragsland wohnen oder Ihren Sitz haben, können Sie nur Ihre und Rechte geltend machen, wenn Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter in einem Vertragsland haben.
- Sie können den Antrag beim Bundessortenamt nur stellen, wenn Sie die Sorte selbst gezüchtet oder entdeckt haben. Wenn Sie eine Rechtsnachfolgerin oder einen Rechtsnachfolger haben, ist auch diese Person antragsberechtigt.
- Die Sorte muss unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet sein.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
Sie können Ihren Antrag auf Erteilung auf Sortenschutz online, per Post oder per Fax beim BSA einreichen.
Online:
- Gehen Sie auf die Internetseite des BSA und füllen Sie das Antragsformular aus.
- Um das Formular nutzen zu können, benötigen Sie
- Ihre Züchternummer (wird im Blatt für Sortenwesen veröffentlicht) und
- ein Passwort (wird auf Anforderung vergeben).
- Senden Sie den Antrag online ab.
Per Post oder per Fax:
- Alternativ können Sie die Formulare nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und per Post oder Fax an das BSA schicken.
Fristen
Antragsfrist: 1 bis 6 Jahre (Es gibt keine Frist zur Antragsstellung. Allerdings kann es für das Kriterium der Neuheit relevant sein, wenn erst spät ein Antrag auf Erteilung des Sortenschutzes eingeht. Eine Sorte ist neu, wenn Pflanzen oder Pflanzenteile der Sorte innerhalb der Europäischen Union (EU) 1 Jahr, außerhalb der EU 4 Jahre, bei Rebe und Baumarten 6 Jahre vor dem Antragstag nicht oder nur innerhalb der Neuheitsschonfristen mit Erlaubnis des Berechtigten oder seines Rechtsvorgängers zu gewerblichen Zwecken an andere abgegeben worden sind.)
Geltungsdauer: 25 bis 30 Jahre (Der Sortenschutz gilt 25 Jahre. Bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten für 30 Jahre. Eine Verlängerung des Sortenschutzes ist nicht möglich.)
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Jahre (In die Bearbeitungsdauer ist die Prüfung bereits mit einberechnet.)
Kosten
Die Höhe der Prüfgebühr ist abhängig von der Pflanzenart, der die Sorte angehört.: Gebühr ab 1.760,00 EUR bis 6.060,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für bereits geschützte Sorten entsteht eine Jahresgebühr. Die Höhe der Jahresgebühr ist abhängig von der Dauer des bestehenden Sortenschutzes und von der Artengruppe, der die jeweilige Sorte angehört.: Gebühr ab 100,00 EUR bis 1.100,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bundesweit
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) am 17.06.2025
Stichwörter
Schutz, Beständigkeit, Sortenschutz, BSA, Homogenität, Registerprüfung, Zuchtergebnis, Sortenbezeichnung, Sorte, Saatgut, Ausschließlichkeitsrecht, Wertprüfung, Pflanzensorte