In einen Raumordnungsplan für die AWZ oder das Bundesgebiet Einsicht nehmen

    Sie haben das Recht in einen Raumordnungsplan für das Bundesgebiet und die angrenzenden Bereiche der Nord- und Ostsee Einsicht zu nehmen.

    Beschreibung

    In den Raumordnungsplänen für die Bundesrepublik Deutschland inklusive der angrenzenden Gebiete der Nord- und Ostsee werden Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt. 
    Raumordnungspläne können außerdem enthalten:

    • Auswertungen der Beteiligung
    • Karten für die Nord- und Ostsee

    Wo und wie Sie den Raumordnungsplan einsehen können, wird bei der öffentlichen Bekanntmachung mitgeteilt. Neue oder geänderte Pläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Behörde den gewünschten Raumordnungsplan noch nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einsehen.
     

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bernhard-Nocht-Straße 78

    20359 Hamburg

    Kontakt

    Fax: +49 40 3190-5000

    Telefon Festnetz: +49 40 3190-0

    E-Mail: posteingang@bsh.de

    E-Mail: presse@bsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für, Bauwesen und Raumordnung (BBR)

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichmanns Aue 31-37

    53179 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99401-0

    E-Mail: zentrale@bbr.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Raumordnungsplänen für die AWZ und den Gesamtraum Deutschlands über das Internet oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
    Möchten Sie Raumordnungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.
     

    Fristen

    Für die Einsichten gibt es keine Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 25.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Gebietsfestlegungen, Ausschließliche Wirtschaftszone, AWZ, deutsche Ausschließliche Wirtschaftszone, Bürgerbeteiligung, Ostsee, Beteiligung, Raumordnung, Raumordnungsgesetz, Nordsee, Beteiligung der Öffentlichkeit, Raumordnungsplan erstellen, Bundesgebiet, Öffentlichkeitsbeteiligung, Raumordnungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English